Neue Wege — glei­che Richtung

Schon bei der Berufs­wahl muss man sich für eine bestimm­te Rich­tung ent­schei­den, das hört im Stu­di­um nicht auf und setzt sich im Berufs­le­ben fort. Mit einem Archi­tek­tur- oder Bau­ingenieurstudium im Gepäck eröff­nen sich unzäh­li­ge Wege – man­che sind nahe­lie­gend, man­che schei­nen vom Kurs abzu­wei­chen. Und trotz­dem zeigt der Kom­pass immer in die glei­che Rich­tung. In die­sem Bei­trag zei­gen wir ver­schie­de­ne Wege für Archi­tek­ten und Bau­ingenieure auf.

Zahl­rei­che Fach­hoch­schu­len und Uni­ver­si­tä­ten bie­ten Auf­bau­stu­di­en­gän­ge für Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re an. Dabei han­delt es sich um Fern­stu­di­en­gän­ge mit drei bis fünf Semes­tern Stu­di­en­dau­er. Die Teil­neh­mer erhal­ten dazu umfang­rei­ches Stu­di­en­ma­te­ri­al sowie Übungs­auf­ga­ben, die nach Bear­bei­tung zurück­ge­schickt wer­den müs­sen. Das Stu­di­um endet im All­ge­mei­nen mit einer Abschluss­ar­beit, meh­re­ren Prä­senz­se­mi­na­ren am Hoch­schul­ort und einer Abschluss­klau­sur. In Ein­zel­fäl­len kann man auf die­se Wei­se sogar pro­mo­vie­ren. Das Ange­bot an Auf­bau­stu­di­en­gän­gen ist breit gefä­chert, es reicht von „Bau­en im Bestand“ bis hin zu „Euro­päi­sche Urbanistik“.

Bau­re­fe­ren­da­ri­at: Pra­xis­na­he Zusatzausbildung

Ähn­lich wie Juris­ten oder Päd­ago­gen kön­nen Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re ein Refe­ren­da­ri­at machen und damit eine Beam­ten­lauf­bahn im höhe­ren tech­ni­schen Ver­wal­tungs­dienst ein­schla­gen. In Zei­ten des Wirt­schafts­wun­ders nach dem Zwei­ten Welt­krieg hat­ten die Bun­des­län­der noch ihre lie­be Not, Refe­ren­da­re zu gewin­nen. Damals konn­ten Aka­de­mi­ker in der frei­en Wirt­schaft wesent­lich mehr Geld ver­die­nen. An einem kri­sen­si­che­ren Job bei „Vater Staat“ hat­te kaum jemand Inter­es­se. Das hat sich grund­le­gend geän­dert. Refe­ren­da­ri­ats­plät­ze, um die man sich bewer­ben muss, sind mitt­ler­wei­le sehr begehrt. Freie Stel­len für den Vor­be­rei­tungs­dienst als Refe­ren­dar oder Refe­ren­da­rin bie­ten der Bund, die Län­der, Kom­mu­nen oder Land­krei­se an. Vor­aus­set­zung ist ein abge­schlos­se­nes wis­sen­schaft­li­ches Hoch­schul­stu­di­um, auch Mas­ter-Abschlüs­se wer­den aner­kannt. Ein Fach­hoch­schul-Abschluss reicht nicht aus. Ange­bo­ten wer­den die Fach­rich­tun­gen: Hoch­bau, Städ­te­bau, Bau­in­ge­nieur­we­sen (Wasser‑, Stra­ßen- und Stadt­bau­we­sen) und Umwelt­tech­nik (Umwelt­schutz). Die Aus­bil­dung hat das Ziel, Füh­rungs­kräf­te für lei­ten­de Tätig­kei­ten in der öffent­li­chen Ver­wal­tung her­an­zu­bil­den. In der Aus­bil­dung ler­nen Refe­ren­da­re Auf­ga­ben, Orga­ni­sa­ti­on und Arbeits­wei­se der Ver­wal­tung ken­nen, außer­dem wer­den ihnen die Anwen­dung der Rechts- und Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, die Metho­den zur Sicher­stel­lung einer effek­ti­ven und wirt­schaft­li­chen Ver­wal­tung sowie die Füh­rung von Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern ver­mit­telt. Das Refe­ren­da­ri­at dau­ert min­des­tens zwei Jah­re. Vor­he­ri­ge berufs­be­zo­ge­ne Tätig­kei­ten kön­nen unter Umstän­den ange­rech­net wer­den und die Aus­bil­dungs­zeit ver­kür­zen. Refe­ren­da­re sind „Beam­te auf Wider­ruf“. Ihre Bezü­ge wäh­rend des Vor­be­rei­tungs­diens­tes betra­gen zur­zeit rund 1.000 Euro und rund 100 Euro Fami­li­en­zu­schlag monat­lich zuzüg­lich Kin­der­geld. Da Beam­te kei­ne Arbeits­lo­sen- und Ren­ten­ver­si­che­rung abfüh­ren müs­sen, bleibt unterm Strich ein höhe­rer Net­to­lohn übrig als in einem Ange­stell­ten­ver­hält­nis bei glei­chem Bruttolohn.

Der Vor­be­rei­tungs­dienst schließt mit der „Gro­ßen Staats­prü­fung“, bestehend aus einer häus­li­chen Prü­fungs­ar­beit, vier schrift­li­chen Klau­su­ren und einer münd­li­chen Prü­fung, beim Ober­prü­fungs­amt in Bonn ab. Nach bestan­de­ner Prü­fung darf man die Berufs­be­zeich­nung „Bau­as­ses­sor/-in“ füh­ren. Damit besteht die Mög­lich­keit, sich im gesam­ten Bun­des­ge­biet um eine Anstel­lung im höhe­ren tech­ni­schen Ver­wal­tungs­dienst oder in der frei­en Wirt­schaft zu bewer­ben. Nähe­re Infos zum Bau­re­fe­ren­da­ri­at erteilt das Ober­prü­fungs­amt für den höhe­ren tech­ni­schen Ver­wal­tungs­dienst unter www.Oberpruefungsamt.de. Ein­zel­ne Bun­des­län­der wie Bay­ern oder Baden-Würt­tem­berg haben eige­ne Prüfungsämter.

Bau­in­spek­to­ren­lauf­bahn

Fach­hoch­schul­ab­sol­ven­ten ohne Mas­ter­ab­schluss haben die Mög­lich­keit, eine Beam­ten­lauf­bahn im geho­be­nen bau­tech­ni­schen Dienst ein­zu­schla­gen und damit Bau­ober­inspek­tor/-in zu wer­den. Der Vor­be­rei­tungs­dienst dau­ert in der Regel 18 Mona­te. Die Aus­bil­dung erfolgt bei Bau­be­hör­den und an Bil­dungs­ein­rich­tun­gen der öffent­li­chen Ver­wal­tung, zum Bei­spiel bei Bau­auf­sichts­be­hör­den, Hoch- und Tief­bau­äm­tern, Stra­ßen­bau­äm­tern oder Land­rats­äm­tern. Um einen Aus­bil­dungs­platz kann man sich bei Bun­des- oder Lan­des­mi­nis­te­ri­en bewer­ben. Ange­bo­ten wer­den die Fach­rich­tun­gen Hoch­bau und Städ­te­bau, Bau­in­ge­nieur­we­sen mit dem Schwer­punkt Stra­ßen­we­sen oder Was­ser- und Abfall­wirt­schaft sowie Bau­be­trieb. Die Aus­bil­dung endet mit der „Staats­prü­fung“, bestehend aus einem schrift­li­chen und einem münd­li­chen Teil. Beam­te des geho­be­nen bau­tech­ni­schen Diens­tes arbei­ten spä­ter als Sach­be­ar­bei­ter in den staat­li­chen und kom­mu­na­len Bau­ver­wal­tun­gen, bei Stra­ßen­bau­ver­wal­tun­gen, Was­ser­wirt­schafts­be­hör­den und der Was­ser- und Schifffahrtsverwaltung.

Wis­sen­schaft­li­che Laufbahn

Die Zahl der Stel­len für Pro­fes­so­ren an Uni­ver­si­tä­ten und Fach­hoch­schu­len ist eher rück­läu­fig oder es wer­den Stif­ter­pro­fes­su­ren nur für eine begrenz­te Zeit, zum Bei­spiel für fünf Jah­re, besetzt. Vor­aus­set­zung ist die Pro­mo­ti­on mit min­des­tens „sehr gut“, außer­dem wer­den fünf Jah­re Berufs­pra­xis außer­halb der Hoch­schu­le vor­aus­ge­setzt. Archi­tek­ten müs­sen her­aus­ra­gen­de Ent­wurfs­leis­tun­gen vor­wei­sen kön­nen. Wich­tig ist, nach der Pro­mo­ti­on Kon­takt zur Uni­ver­si­tät zu pfle­gen, zum Bei­spiel durch Lehr­auf­trä­ge. Vor­teil­haft sind Ver­öf­fent­li­chun­gen in Fach­zeit­schrif­ten sowie die Mit­ar­beit in Fach­aus­schüs­sen. Vor­aus­set­zung für eine erfolg­rei­che wis­sen­schaft­li­che Kar­rie­re sind außer­dem Fleiß und Aus­dau­er. Im Übri­gen muss man vie­les dem Zufall über­las­sen und auf das „Quänt­chen Glück“ hof­fen. Plan­bar ist eine Hoch­schul­kar­rie­re nicht. Die Habi­li­ta­ti­on, das heißt eine wei­te­re wis­sen­schaft­li­che Prü­fung, ist bei Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­ren eher sel­ten. Die Hoch­schu­len bie­ten in ihren Insti­tu­ten auch Plan­stel­len als wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter, Ober­inge­nieu­re, aka­de­mi­sche Räte sowie zeit­lich begrenz­te Stel­len für For­schungs­vor­ha­ben an. Hier­über ergibt sich häu­fig die Mög­lich­keit einer Pro­mo­ti­on. In ein­zel­nen Bun­des­län­dern ist es mög­lich, an den Uni­ver­si­tä­ten Pro­mo­ti­ons­sti­pen­di­en nach dem „Gra­du­ier­ten­för­de­rungs­ge­setz“ zu bean­tra­gen. Vor­aus­set­zung ist ein sehr guter Diplom- bezie­hungs­wei­se Mas­ter­ab­schluss. Das Pro­mo­ti­ons­the­ma muss von zwei Pro­fes­so­ren der betref­fen­den Fach­rich­tung befür­wor­tet wer­den. Die Pro­mo­ti­ons­sti­pen­di­en wer­den im All­ge­mei­nen für die Dau­er von zwei Jah­ren ver­ge­ben, soweit Mit­tel bereit­ste­hen. Dar­über hin­aus gibt es poli­ti­sche, gewerk­schaft­li­che, kirch­li­che und Umwelt­stif­tun­gen, die Pro­mo­ti­ons­sti­pen­di­en vergeben.

Rhe­to­rik

Die Fähig­keit, Ideen inter­es­sant und mit­rei­ßend zu prä­sen­tie­ren, ist eine Bega­bung, die Ihnen in allen Berei­chen des Berufs­le­bens nur Vor­tei­le bringt, ganz egal ob Sie nun im Öffent­li­chen Dienst oder in der frei­en Wirt­schaft arbei­ten wer­den. Das gilt für Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re glei­cher­ma­ßen. Archi­tek­ten müs­sen in der Lage sein, ihre Ent­wür­fe nicht nur per­fekt aus­zu­ar­bei­ten, son­dern alle am Pro­jekt Betei­lig­ten davon zu über­zeu­gen. Auch Bau­in­ge­nieu­re brau­chen gute Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­kei­ten beim Umgang mit Bau­her­ren, Mit­ar­bei­tern und Vor­ge­setz­ten. Den wenigs­ten Men­schen ist die­ses Talent in die Wie­ge gelegt, was kei­nen Anlass zur Resi­gna­ti­on geben soll. Stimm- und Prä­sen­ta­ti­ons­tech­ni­ken las­sen sich erler­nen, jeder gute Schau­spie­ler arbei­tet jah­re­lang dar­an. Wer noch kei­nen Arbeits­platz hat und sei­ne Zeit sinn­voll nut­zen möch­te, ist gut bera­ten, sei­ne rhe­to­ri­schen Fähig­kei­ten zu trai­nie­ren. Das soll­te sich nicht nur auf den Besuch von Rhe­to­rik-Kur­sen beschrän­ken. Nut­zen Sie jede Gele­gen­heit im pri­va­ten oder bes­ser noch im beruf­li­chen Bereich, Vor­trä­ge zu hal­ten. Eine Anspra­che auf der Hoch­zeit der bes­ten Freun­din ist ein guter Anfang.

Wei­te­re Spezialangebote

Fach-Jour­na­lis­mus

Jour­na­lis­ten brau­chen nicht nur ein gutes Gespür für The­men und eine gute Schrei­be. Durch­hal­te­ver­mö­gen und Spaß an der Sache sind eben­so wich­tig. Wer in den Jour­na­lis­mus wech­selt, kann durch­aus vom Regen in die Trau­fe gera­ten, denn der Arbeits­markt für die schrei­ben­de Zunft ist über­sät­tigt. Immer­hin haben archi­tek­to­nisch oder bau­tech­nisch vor­ge­bil­de­te Jour­na­lis­ten ande­ren gegen­über etwas Ent­schei­den­des vor­aus: Sie kön­nen mit Sach­ver­stand und Fach­wis­sen über Bau- und Archi­tek­tur­the­men berich­ten. Einen gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Weg in den Jour­na­lis­mus gibt es nicht. Die Berufs­be­zeich­nung „Jour­na­list“ ist, anders als bei Archi­tek­ten, nicht geschützt. Jeder darf sich so nen­nen, doch nicht jeder wird von den Zeitungs‑, Hör­funk- oder Fern­seh­re­dak­tio­nen beschäf­tigt. Oft wird ein Volon­ta­ri­at erwar­tet. Dabei han­delt es sich um eine meist zwei­jäh­ri­ge Aus­bil­dung in einer Redak­ti­on, in der man das jour­na­lis­ti­sche Hand­werk erlernt. Für Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re wür­de sich bei­spiels­wei­se ein Volon­ta­ri­at bei einer Bau­fach­zeit­schrift oder in der Wis­sen­schafts­re­dak­ti­on eines Hör­funk- oder Fern­seh­sen­ders anbie­ten. Wäh­rend der Aus­bil­dung erhält man ein Aus­bil­dungs­ge­halt. Volon­ta­ri­ats­plät­ze sind rar. Zu den Ein­stel­lungs­vor­aus­set­zun­gen zäh­len ers­te jour­na­lis­ti­sche Erfah­run­gen in Form von Prak­ti­ka oder frei­er Mit­ar­beit im jour­na­lis­ti­schen Bereich. Beim Hör­funk und beim Fern­se­hen wird außer­dem eine rund­funkt­aug­li­che Stim­me erwartet.

Faci­li­ty Manage­ment (FM)

Der eng­li­sche Begriff „faci­li­ties“ bedeu­tet auf Deutsch „Anla­gen“. Mit Facil­ty Manage­ment ist das tech­ni­sche, kauf­män­ni­sche und infra­struk­tu­rel­le Manage­ment von Lie­gen­schaf­ten gemeint. Die Tätig­keit zielt auf einen lang­fris­ti­gen Erhalt und eine Erhö­hung der Ver­mö­gens­wer­te in Form von Bau­sub­stanz, Anla­gen und Ein­rich­tun­gen. Dies kann sowohl unter­neh­mens­in­tern über eine ent­spre­chen­de Abtei­lung erfol­gen als auch von exter­nen Anbie­tern durch­ge­führt wer­den. Faci­li­ty Manage­ment ist inzwi­schen als wis­sen­schaft­li­ches Fach eta­bliert und wird von ver­schie­de­nen Hoch­schu­len als Stu­di­en­gang ange­bo­ten. Zuneh­mend kom­men Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re in die­sem Bereich zum Ein­satz, beson­ders im Gebäu­de­ma­nage­ment – einer Teil­dis­zi­plin des Faci­li­ty Manage­ments. Zu ihren Auf­ga­ben gehört es, den ein­wand­frei­en Ablauf von tech­ni­schen Pro­zes­sen inner­halb des Gebäu­des zu gewähr­leis­ten, zum Bei­spiel die Ver- und Ent­sor­gung oder Ener­gie­ver­sor­gung. Sie sind außer­dem für die Aus­schrei­bung und Betreu­ung von Sanie­rungs- oder Anbau­maß­nah­men in Bestands­ge­bäu­den zustän­dig. Im Ide­al­fall beglei­ten sie alle Lebens­zy­klen der Gebäu­de – von Pla­nung bis Abriss. Faci­li­ty Manage­ment ist nicht mit einer Haus­meis­ter­tä­tig­keit zu ver­wech­seln. Es geht viel­mehr um Orga­ni­sa­ti­on und Opti­mie­rung von Pro­zes­sen, die inner­halb einer Ein­rich­tung pas­sie­ren. Faci­li­ty Mana­ger sind in der Regel Gene­ra­lis­ten, die in Unter­neh­men als Schnitt­stel­le fun­gie­ren und die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Fach­be­rei­chen und Teil­dis­zi­pli­nen herstellen.

Tech­ni­sche/-R Redak­teur/-In

Gute Berufs­aus­sich­ten haben tech­ni­sche Redak­teu­re. Sie schrei­ben über­wie­gend tech­ni­sche Doku­men­ta­tio­nen von Pro­duk­ten wie Bedienungs‑, Repa­ra­tur- und War­tungs­an­lei­tun­gen, ent­wi­ckeln aber auch Schulungs‑, Mes­se- und Ver­triebs­un­ter­la­gen, bei­spiels­wei­se für die PR-Abtei­lun­gen gro­ßer Kon­zer­ne. Ähn­lich wie beim Jour­na­lis­ten gibt es kei­ne gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, um tech­ni­scher Redak­teur zu wer­den. Die not­wen­di­ge Qua­li­fi­ka­ti­on kön­nen Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re durch Fort­bil­dungs­kur­se, durch ein Volon­ta­ri­at oder ein Zusatz­stu­di­um erlan­gen. Es gibt in die­sem Bereich aber auch vie­le Quer­ein­stei­ger ohne beson­de­re Zusatz­aus­bil­dung. Nähe­re Aus­künf­te zu die­sem Beruf gibt es beim Deut­schen Fach­ver­band für Tech­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on und Infor­ma­ti­ons­ent­wick­lung (tekom) unter www.tekom.de.

Ener­gie­be­ra­tung

Manch­mal eröff­nen neue Geset­ze neue Betä­ti­gungs­fel­der für Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re. Die Novel­lie­rung der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) ist dafür ein gutes Bei­spiel. Sie ist am 1. Okto­ber 2007 in Kraft getre­ten. Das neue Gesetz erwei­tert den Anwen­dungs­be­reich von Gebäu­de-Ener­gie­aus­wei­sen. Bis­her muss­te die­ses Doku­ment nur für Neu- und Umbau­ten aus­ge­stellt wer­den. Seit Juli 2008 ist der Ener­gie­aus­weis auch für bestehen­de Gebäu­de Pflicht, und zwar dann, wenn das Objekt ver­kauft oder ver­mie­tet wer­den soll. Das gilt für alle Arten von Gebäu­den, auch für Büro- und Dienst­leis­tungs­im­mo­bi­li­en. Im Gebäu­de-Ener­gie­aus­weis wird die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Gebäu­des ange­ge­ben. Die Beur­tei­lung neh­men häu­fig Archi­tek­ten, teil­wei­se auch Bau­in­ge­nieu­re vor, die bei einer Archi­tek­ten- oder Inge­nieur­kam­mer eine Zusatz­aus­bil­dung zum Ener­gie­be­ra­ter absol­viert haben.
(Ute Schroe­ter)

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Aktua­li­siert am: 22. März 2022

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