Und was unter­nimmst du so?

So wer­den Sie Ihr eige­ner Chef: Was Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re vor der Exis­tenz­grün­dung wis­sen müs­sen. Ein Überblick.

Wer ist eigent­lich Unter­neh­mer? Gibt es den typi­schen Exis­tenz­grün­der? Was bedeu­tet „schein­selb­stän­dig“? Die­ser Bei­trag soll Fra­gen auf­wer­fen, auf die freie Mit­ar­bei­ter und ande­re Exis­tenz­grün­der im Bau­be­reich eine Ant­wort haben sollten.

Es will ein­fach nicht klap­pen mit einer Anstel­lung, viel­leicht weil Sie eine Teil­zeit­stel­le suchen und kei­ne fin­den. Oder Sie an eine bestimm­te Regi­on gebun­den sind, weil Sie Fami­lie haben oder einen Ange­hö­ri­gen pfle­gen müs­sen. Viel­leicht sind Sie aber auch ein­fach eine frei­heits­lie­ben­de Per­sön­lich­keit, die Arbeits­zeit und Arbeits­ort ger­ne selbst bestimmt. Mög­li­cher­wei­se kön­nen Sie etwas, was ande­re nicht kön­nen, oder das Büro, in dem Sie wäh­rend des Stu­di­ums gejobbt haben, schlägt Ihnen eine freie Mit­ar­beit vor. Erken­nen Sie sich in einem der Punk­te wie­der? Dann lesen Sie weiter.

Freie Mit­ar­bei­ter sind Subunternehmer

Pla­nungs­bü­ros beschäf­ti­gen oft „freie Mit­ar­bei­ter“. In die­sem Zusam­men­hang taucht häu­fig die Fra­ge auf, ob die­se tat­säch­lich selb­stän­dig oder doch als Arbeit­neh­mer tätig sind. Die Beur­tei­lung hat schon so man­chem Gericht Kopf­zer­bre­chen berei­tet. Die Ent­schei­dung, ob selb­stän­dig oder nicht, hat vor allem sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Kon­se­quen­zen. Per Defi­ni­ti­on sind die­je­ni­gen selb­stän­dig, die zum Bei­spiel ein eige­nes unter­neh­me­ri­sches Risi­ko tra­gen, für meh­re­re Kun­den arbei­ten und nicht wei­sungs­ge­bun­den bezüg­lich Art, Dau­er, Zeit­punkt, Ort und Durch­füh­rung der Arbeits­tä­tig­keit sind. Das ist oft der Fall, wenn zwi­schen dem Büro und dem frei­en Mit­ar­bei­ter ein Werk­ver­trag geschlos­sen wird. Wie und wann das Werk voll­bracht wird, bleibt dem Mit­ar­bei­ter über­las­sen. Dabei hat der jedoch alle Rech­te und Pflich­ten eines Unter­neh­mers – nicht alle „Frei­en“ sind sich des­sen bewusst. Für die Rich­tig­keit ihrer Arbeit sind sie selbst ver­ant­wort­lich und kön­nen sogar dafür haft­bar gemacht werden.

Manch­mal wird aber auch ein Dienst­ver­trag geschlos­sen. Dann schul­den freie Mit­ar­bei­ter dem Büro ihre Arbeits­kraft, die pau­schal oder auf Stun­den­ba­sis hono­riert wird. Wenn sie dazu nur für ein ein­zi­ges Büro tätig sind und die Arbeits­zeit vor­ge­schrie­ben ist, bei­spiels­wei­se jeden Tag von 8 Uhr bis 12 Uhr, geht der Sta­tus der Selb­stän­dig­keit ver­lo­ren. Man spricht in die­sem Zusam­men­hang auch von „Schein­selb­stän­dig­keit“. Dann ste­hen frei­en Mit­ar­bei­tern die glei­chen Rech­te wie einem Ange­stell­ten zu, das heißt, im Zwei­fels­fall haf­ten sie nicht für die Qua­li­tät ihrer Arbeit, haben Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall und es müs­sen Lohn­steu­ern und Sozi­al­ver­si­che­run­gen für sie abge­führt wer­den. Für das Büro ist es natür­lich lukra­ti­ver, mit einem Selb­stän­di­gen zusam­men­zu­ar­bei­ten, denn dann fal­len sämt­li­che sozia­len Leis­tun­gen sowie der Kün­di­gungs­schutz weg. Wenn Sie als frei­er Mit­ar­bei­ter anfan­gen, soll­ten Sie die­se Fra­gen offen anspre­chen und mit Ihrem Chef eine für bei­de Sei­ten sau­be­re Lösung finden.

Inter­view: Wer ist ein Unternehmer-Typ

Mar­kus Sterl-Stür­zer
Wirt­schafts­be­ra­ter

Wie wür­den Sie den idea­len Grün­der beschreiben?

Mar­kus Sterl-Stür­zer: Einen qua­li­fi­zier­ten Grün­der erken­ne ich am Grad sei­ner Selbst­re­fle­xi­on, ob er die­se oder ähn­li­che Fra­gen stellt: Wo lie­gen mei­ne Stär­ken? Was moti­viert mich zur Selb­stän­dig­keit? Auch: Wo lie­gen mei­ne Schwä­chen? Wer dar­auf Ant­wor­ten hat, die zur Grün­dungs­idee pas­sen, bringt idea­le Vor­aus­set­zun­gen für eine Grün­dung mit.

Wel­che Eigen­schaf­ten machen einen guten Unter­neh­mer aus?

Mar­kus Sterl-Stür­zer: In Bera­tungs­ge­sprä­chen nut­ze ich ger­ne das Bild der „eier­le­gen­den Woll­milch­sau“, das heißt, ein Unter­neh­mer muss sich mit vie­len ver­schie­de­nen Berei­chen beschäf­ti­gen. Neben der fach­li­chen Ebe­ne brau­chen Selb­stän­di­ge ein soli­des Grund­wis­sen in steu­er­li­chen und recht­li­chen Fra­gen und soll­ten fit sein in der Kun­den­ak­qui­se. Da Selb­stän­di­ge in der Regel kein leich­tes Leben füh­ren, soll­ten sie natür­lich Ehr­geiz mit­brin­gen und Spaß an der Arbeit haben.
Wel­che typi­schen Anfän­ger­feh­ler machen Exis­tenz­grün­der?
Mar­kus Sterl-Stür­zer: Die Ver­zet­te­lungs­ge­fahr ist sehr groß. Natür­lich freut man sich über sei­nen ers­ten Auf­trag, vie­le ver­ges­sen dar­über aber, für die Zukunft neue Auf­trä­ge zu akqui­rie­ren. Wich­tig ist auch, erst ein­mal alle for­ma­len Schrit­te bei der Grün­dung abzu­ar­bei­ten – von der Anmel­dung beim Finanz­amt über die Finan­zie­rung bis zur Mel­dung bei der Kam­mer. Nur so las­sen sich böse Über­ra­schun­gen ver­mei­den – gera­de in finan­zi­el­ler Hinsicht.

Wel­che Bera­tungs­stel­len emp­feh­len Sie?

Mar­kus Sterl-Stür­zer: Die Archi­tek­ten- und Inge­nieur­kam­mern bie­ten Bera­tungs­ge­sprä­che und Semi­na­re für Exis­tenz­grün­der an. Ansons­ten kann ich die Grün­dungs­be­ra­tung bei Wirt­schafts­be­ra­tern emp­feh­len, die sich auf Bau und Archi­tek­tur spe­zia­li­siert haben. Sol­che Bera­tungs­ge­sprä­che wer­den vom Staat bis zu 70 Pro­zent bezu­schusst. (Das Inter­view führ­te Ute Schroeter)

Sind Sie ein Unternehmer-Typ

Unter­neh­mer müssen’s wis­sen wollen

Eine lan­ge Ket­te an Regeln, Geset­zen, Rech­ten und Pflich­ten zie­hen die Begrif­fe „Exis­tenz­grün­dung“ und „Selb­stän­dig­keit“ nach sich. Das The­ma füllt Bücher­re­ga­le und Tau­sen­de von Inter­net­sei­ten. Wer sich eine dau­er­haf­te und erfolg­rei­che Exis­tenz auf­bau­en möch­te, muss es mit einer Viel­zahl an Begrif­fen auf­neh­men und sich in juris­ti­schen, steu­er­li­chen und kauf­män­ni­schen Din­gen einen gewis­sen Durch­blick erar­bei­ten, selbst wenn Sie „nur“ als frei­er Mit­ar­bei­ter an Wett­be­wer­ben mit­ar­bei­ten oder Zei­chen­ar­bei­ten anbie­ten. Das klingt zunächst ziem­lich abschre­ckend, vor allem wenn man fach­lich noch ganz am Anfang steht. Las­sen Sie sich nicht ent­mu­ti­gen. Allein die Tat­sa­che, dass Sie bis zu die­ser Stel­le gele­sen haben, kata­pul­tiert Sie auf den rich­ti­gen Weg. Denn eine soli­de Grün­dung fußt nicht etwa auf den pas­sen­den Ant­wor­ten, son­dern viel ein­fa­cher: auf den rich­ti­gen Fra­gen. Was will ich eigent­lich? Was kann ich? Was kann ich nicht? Die­ses Kapi­tel ent­hält kei­nen voll­stän­di­gen Leit­fa­den für eine Exis­tenz­grün­dung und stellt kei­nen Ersatz für eine ein­ge­hen­de indi­vi­du­el­le Bera­tung oder den Besuch eines Exis­tenz­grün­dungs­se­mi­na­res dar. Zu viel­fäl­tig sind die Grün­dungs­ideen, außer­dem gel­ten in den ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern unter­schied­li­che Rege­lun­gen. Doch es wird Ihnen hel­fen, die wirk­lich wich­ti­gen Fra­gen zu stel­len und damit das Fun­da­ment für eine Klein­grün­dung zu legen

Sind Sie ein Unternehmertyp?

„Mein Chef, das bin ich.“ Schön, wenn man das von sich behaup­ten kann. Nie­mand kann einen vor die Tür set­zen, kei­ner beschwert sich über zu lan­ge Kaf­fee­pau­sen. Wenn das Wet­ter schön ist, nimmt man sich frei und arbei­tet ein­fach am Abend wei­ter. Müt­ter und Väter sind, was die Kin­der­be­treu­ung angeht, wesent­lich fle­xi­bler als Ange­stell­te. Die Selb­stän­dig­keit also ein Traum­job? Durch­aus, wenn, ja wenn sich nicht die gan­zen Nach­tei­le unter die Vor­tei­le mischen wür­den: Ein hohes Arbeits­pen­sum in auf­trags­star­ken Zei­ten, in denen man nicht weiß, wo einem der Kopf steht, wech­selt sich mit sor­gen­vol­lem Blick aufs Geschäfts­kon­to in ruhi­gen Pha­sen ab, der einen vor lau­ter Sor­ge um die nächs­te Strom­rech­nung auch nicht ruhig schla­fen lässt. Strei­te­rei­en mit Auf­trag­ge­bern, meis­tens übers Hono­rar, und die dürf­ti­ge Zah­lungs­mo­ral im Pla­nungs­sek­tor rei­ben die Ner­ven blank. Unter­neh­mer müs­sen sich zudem bewusst sein, dass sie die vol­le Ver­ant­wor­tung für ihre Pro­jek­te tra­gen. „Men­schen, die arbei­ten, machen Feh­ler. Men­schen, die nicht arbei­ten, machen kei­ne Feh­ler“, heißt es gemein­hin. Daher sei an die­ser Stel­le bereits betont: Jeder selb­stän­di­ge Pla­ner braucht eine Berufshaftpflichtversicherung.

Existenzgründung Whiteboard

Steht Ihre Fami­lie hin­ter Ihnen?

Als Frei­be­ruf­ler füh­ren Sie nicht gera­de ein leich­tes Leben, genau­so wenig wie Ihre Fami­lie und Ihre Freun­de. Die wer­den zeit­wei­se auf Sie ver­zich­ten müs­sen. Die finan­zi­el­le Berg- und Tal­fahrt kann einen Ehe­part­ner zur Ver­zweif­lung brin­gen und das Lamen­tie­ren über die „schlecht lau­fen­den Geschäf­te“ mögen Ihre Lie­ben irgend­wann auch nicht mehr hören. Spre­chen Sie also mit den Per­so­nen, die Ihnen nahe­ste­hen, über Ihr Vor­ha­ben und wel­che Unan­nehm­lich­kei­ten dies mit sich brin­gen wird. Ihre Ange­hö­ri­gen wer­den Ihnen eher den Rücken stär­ken, wenn Sie nicht alles allein mit sich ausmachen.

Geschäfts­ideen: Zeich­nen, Pla­nen, Ausschreiben

Vie­le Frei­be­ruf­ler haben sich nie Gedan­ken über eine Geschäfts­idee gemacht, son­dern sind eher zufäl­lig in die Selb­stän­dig­keit gera­ten, sei es über einen Bekann­ten, einen befreun­de­ten Archi­tek­ten oder über das Inge­nieur­bü­ro, in dem sie als stu­den­ti­sche Hilfs­kraft gear­bei­tet haben. Als Berufs­ein­stei­ger ist es ohne­hin unwahr­schein­lich, dass Sie gleich mit einem gan­zen Pro­jekt beauf­tragt wer­den, denn Ihnen fehlt ja noch die Bau­vor­la­ge­be­rech­ti­gung, das heißt, Sie kön­nen Bau­plä­ne noch nicht frei­zeich­nen. Natür­lich steht es Ihnen frei, auch ohne Bau­vor­la­ge­be­rech­ti­gung pla­ne­ri­sche Dienst­leis­tun­gen anzu­bie­ten, zum Bei­spiel Zeich­nun­gen erstel­len, an Aus­schrei­bun­gen mit­ar­bei­ten, zu bestimm­ten Detail­pla­nun­gen recher­chie­ren oder Abrech­nun­gen für Ihre Auf­trag­ge­ber prüfen.

Sanft in die Selbständigkeit

Tags­über ange­stellt, abends und am Wochen­en­de selb­stän­dig über Pro­jek­ten brü­ten. Anstren­gend, aber eine recht siche­re und sanf­te Metho­de, in die Selb­stän­dig­keit zu glei­ten. Zumin­dest haben die neben­be­ruf­lich Selb­stän­di­gen kei­ne finan­zi­el­len Sor­gen, da das monat­li­che Gehalt unab­hän­gig von der Auf­trags­la­ge fließt. Rein recht­lich ist die Exis­tenz­grün­dung neben­bei mög­lich, aller­dings muss der Arbeit­ge­ber sei­ne Zustim­mung dazu geben, die­se kann er ande­rer­seits auch verweigern.

Ein­stieg in ein bestehen­des Büro

Exis­tenz­grün­dung heißt nicht unbe­dingt, ganz von vor­ne anfan­gen zu müs­sen. Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re haben auch die Mög­lich­keit, in ein bestehen­des Büro als Mit­in­ha­ber ein­zu­stei­gen oder die Nach­fol­ge des Inha­bers anzu­tre­ten. Das geht auch ohne ver­wandt­schaft­li­che Bezie­hun­gen. Der Ein­stieg in ein bestehen­des Büro hat eini­ge Vor­tei­le: Neben einer vor­han­de­nen Infra­struk­tur kann ein Nach­fol­ger meist auch die Mit­ar­bei­ter und den Kun­den­stamm über­neh­men. Das heißt jedoch nicht, dass der neue Betriebs­in­ha­ber die Hän­de in den Schoß legen kann. Die Ent­schei­dung, ob die Kun­den dem Büro treu blei­ben oder auf­grund des Füh­rungs­wech­sels doch lie­ber das Wei­te suchen, ist stark vom Enga­ge­ment des oder der „Neu­en“ abhän­gig. In vie­len Fäl­len fängt der Nach­fol­ger als Ange­stell­ter an, um in das Büro hin­ein­zu­wach­sen. Sehr emp­feh­lens­wert in die­sem Zusam­men­hang ist die nexxt­ch­an­ge Unter­neh­mens­bör­se (www.nexxt-change.org). Hier fin­den Inter­es­sen­ten unter der Rubrik „Freie Dienst­leis­tun­gen“ Inse­ra­te von Pla­nungs­bü­ros, die einen Nach­fol­ger oder Käu­fer suchen. (Ute Schroe­ter)

Inter­view: Frei oder angestellt?

Dr. Cor­ne­lia Stapff
Fach­an­wäl­tin für Arbeitsrecht

Ist ein frei­er Mit­ar­bei­ter eigent­lich Ange­stell­ter oder Unternehmer?

Dr. Cor­ne­lia Stapff: Freie Mit­ar­bei­ter sind Sub­un­ter­neh­mer, sie arbei­ten auf eige­ne Rech­nung und eige­nes Risi­ko und müs­sen sich selbst versichern.

Ist das jedem so klar?

Dr. Cor­ne­lia Stapff: Nein, gera­de in Archi­tek­tur­bü­ros ist vie­len die Abgren­zung nicht bewusst. Vie­le Inha­ber sind der Ansicht, dass die Tat­sa­che, dass der freie Mit­ar­bei­ter für meh­re­re Archi­tek­ten tätig ist, aus­reicht, damit die freie Mit­ar­beit aner­kannt wird. Das ist aber nicht richtig.

Wor­an erkennt man eine Scheinselbständigkeit?

Dr. Cor­ne­lia Stapff: Selb­stän­dig ist nur, wer sei­ne Tätig­keit frei gestal­ten und sei­ne Arbeits­zeit selbst bestim­men kann. Sobald freie Mit­ar­bei­ter wei­sungs­ab­hän­gig sind, sie Urlaub bean­tra­gen und zu einer bestimm­ten Tages­zeit anwe­send sein müs­sen, besteht ein arbeit­neh­mer­ähn­li­ches Ver­hält­nis zwi­schen Büro und Mit­ar­bei­ter. Auch ein fes­ter Arbeits­platz, eine Büro­num­mer und E‑Mail-Adres­se mit Domain des Auf­trag­ge­bers las­sen auf eine Schein­selb­stän­dig­keit schlie­ßen. Ein wei­te­res Indiz für eine Schein­selb­stän­dig­keit ist die Tätig­keit nur für einen Auftraggeber.

Wel­che Kon­se­quen­zen hat es, wenn sich eine freie Mit­ar­beit als Schein­selb­stän­dig­keit entpuppt?

Dr. Cor­ne­lia Stapff: Die Fra­ge, ob eine Schein­selb­stän­dig­keit vor­liegt oder nicht, wird von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung geprüft. Nach mei­nen Erfah­run­gen ten­diert die Behör­de mehr und mehr dazu, freie Mit­ar­bei­ter als Arbeit­neh­mer ein­zu­stu­fen. Unan­ge­nehm wird es vor allem für den Auf­trag­ge­ber. Die­ser muss nicht nur sämt­li­che Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zurück­zah­len, son­dern auch straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen fürch­ten. Ärger­lich ist das aber auch für den frei­en Mit­ar­bei­ter, der mög­li­cher­wei­se Umsatz­steu­ern zurück­zah­len oder anstel­le einer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung nun eine Lohn­steu­er­erklä­rung abge­ben muss.

Wie kön­nen freie Mit­ar­bei­ter ihren Sta­tus als Selb­stän­di­ge sicherstellen?

Dr. Cor­ne­lia Stapff: Wich­tig ist, nach außen kon­se­quent als Unter­neh­mer auf­zu­tre­ten. Dazu gehö­ren eige­ne Visi­ten­kar­ten, even­tu­ell eine Home­page, eige­nes Arbeits­ma­te­ri­al, wie Soft­ware und Lap­top, und ein eige­ner Arbeits­platz. Das kann der Schreib­tisch zu Hau­se sein, aber auch ein gemie­te­ter Arbeits­platz. Das muss aller­dings in Form eines Miet­ver­tra­ges doku­men­tiert wer­den. Wich­tig ist auch, meh­re­re Auf­trag­ge­ber zu haben. Hun­der­pro­zen­ti­ge Rechts­si­cher­heit bie­tet aller­dings nur ein Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren bei der Clea­ring­stel­le der deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung, das spä­tes­tens drei Mona­te nach Beginn der Tätig­keit zu stel­len ist. (Das Inter­view führ­te Ute Schroeter)

Aktua­li­siert am: 24. März 2021
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