Klug ver­han­deln – leicht verdienen

Was ist die eige­ne Leis­tung wert? Die­se Fra­ge steht bei jeder Bewer­bung im Raum. Bei Gehalts­fra­gen spie­len ver­schie­de­ne Fak­to­ren wie Berufs­er­fah­run­gen oder Fir­men­grö­ße eine Rol­le. Unse­re Tipps hel­fen Dir bei der „Wert­ermitt­lung“

Bevor es um Zah­len geht, eine wich­ti­ge Info vor­weg: Wenn Du mit Dei­nem Arbeit­ge­ber über das Gehalt reden, geht es immer um das Jah­res­ge­halt. War­um? Wenn Du ein Auto kaufst, möch­test Du den Preis erfah­ren. So geht es einem Arbeit­ge­ber auch. Das Jah­res­ge­halt spie­gelt den „Preis“ Dei­ner Arbeits­kraft am bes­ten wider. Es ent­hält sämt­li­che Bestand­tei­le, aus denen sich Dein jähr­li­ches Arbeits­ein­kom­men zusam­men­setzt. Dazu zäh­len ein fes­ter Anteil aus Steu­ern, Ver­si­che­run­gen und Net­to­ge­halt sowie ein mög­li­cher varia­bler Anteil aus Son­der­zah­lun­gen wie ein 13. Monats­ge­halt, Arbeit­neh­mer­spar­zu­la­gen, Urlaubs­geld, Dienst­wa­gen, Fir­men­be­tei­li­gun­gen und ande­re geld­wer­te Vor­tei­le. Im soge­nann­ten Monats­ge­halt ist kein varia­bler Anteil ent­hal­ten, daher eig­net es sich nicht für die Gehalts­ver­hand­lung. Bit­te auch nie­mals ein Net­to­ge­halt ange­ben. Da es von Dei­ne per­sön­li­chen Lebens­um­stän­den abhängt, hat es für die Gehalts­ver­hand­lung kei­ne Aus­sa­ge­kraft. Bei den im Fol­gen­den genann­ten Gehäl­tern han­delt es sich um Jah­res­ge­häl­ter, in denen der varia­ble Anteil bereits ent­hal­ten ist. Eine Aus­nah­me bil­den die Anga­ben zu den Tarif­ge­häl­tern. Die­se sind aus den Monats­ge­häl­tern ohne Zula­gen errech­net. Wer sich an Tarif­ge­häl­tern ori­en­tie­ren möch­te, kann also noch eine Schip­pe für Zula­gen drauflegen.

Wel­che Fak­to­ren das Gehalt beeinflussen

Laut absolventa.de erhal­ten Archi­tek­ten in den ers­ten Berufs­jah­ren ein Jah­res­ge­halt von durch­schnitt­lich knapp 34.000 Euro, Bau­in­ge­nieu­re bekom­men fast 42.000 Euro. Die Gehäl­ter für Berufs­ein­stei­ger im Pla­nungs- und Bau­we­sen schwan­ken zwi­schen 26.000 und über 36.000 Euro im Jahr. Bewer­ber, die sich auf die­ser Band­brei­te nicht rich­tig ein­zu­ord­nen wis­sen, ver­kau­fen sich ent­we­der unter Wert oder wer­den als rea­li­täts­fern abge­stem­pelt. Wer das rich­ti­ge Maß fin­den will, muss die Ein­fluss­fak­to­ren auf die Höhe des Gehalts ken­nen. Die wich­tigs­ten sind: Berufs­er­fah­rung, die Grö­ße der Fir­ma, der Arbeit­ge­ber – also Bau­ge­wer­be oder Pla­nungs­bü­ro – und die Region.

Gra­fik: Ein­fluss­fak­to­ren auf das Gehalt von Archi­tek­ten und Bauingenieuren

Grafik: Gehaltsfaktoren Architekten Bauingenieure
Gehaltsfaktoren-Architekten-Bauingenieure3

Fak­to­ren: eige­ne Berech­nun­gen,
Daten­grund­la­ge Firmengröße/Berufserfahrung: Personalmarkt.de,
Arbeit­ge­ber: Hom­me­rich For­schung,
Abschluss/Region: Berufsstart.de

Fak­tor Firmengröße

Mit zuneh­men­der Fir­men­grö­ße steigt das Gehalt für Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re, wie eine Aus­wer­tung von Personalmarkt.de zeigt. Mit­tel­gro­ße Fir­men mit bis zu 1.000 Mit­ar­bei­tern zah­len für Bau­in­ge­nieu­re fast 15 Pro­zent, Groß­un­ter­neh­men sogar ein Drit­tel mehr als klei­ne Fir­men mit weni­ger als 100 Mit­ar­bei­tern. Bei Archi­tek­ten ist der Unter­schied noch gra­vie­ren­der – sie kön­nen in mit­tel­gro­ßen Fir­men fast ein Drit­tel, in Groß­kon­zer­nen sogar gut die Hälf­te mehr ver­die­nen als in Kleinunternehmen.

Fak­tor Berufserfahrung

Ähn­lich ver­hält es sich mit der Berufs­er­fah­rung. Nach drei Jah­ren erhöht sich das Durch­schnitts­ge­halt bei bei­den Berufs­grup­pen um ca. 15 Pro­zent. Nach zehn Jah­ren ver­die­nen Bau­in­ge­nieu­re etwa ein Drit­tel mehr als am Anfang, bei Archi­tek­ten schlägt die Berufs­er­fah­rung mit 40 Pro­zent Gehalts­stei­ge­rung zu Buche. Je mehr Berufs­er­fah­rung Sie vor­wei­sen kön­nen, umso wert­vol­ler ist Ihre Arbeits­kraft. Der Job als Werk­stu­dent im Inge­nieur­bü­ro ist also echt Gold wert.

Fak­tor Arbeitgeber

Das For­schungs­in­sti­tut Hom­me­rich befragt regel­mä­ßig Mit­glie­der aller deut­schen Archi­tek­ten­kam­mern nach ihrer Ver­gü­tung. Am Bei­spiel Bay­ern zeigt sich, wie unter­schied­lich die ver­schie­de­nen Arbeit­ge­ber ihre Ange­stell­ten ver­gü­ten. Am wenigs­ten kann man dem­nach in Archi­tek­tur- und Pla­nungs­bü­ros ver­die­nen, der öffent­li­che Dienst bie­tet ein Vier­tel mehr, Spit­zen­ge­häl­ter zahlt die gewerb­li­che Wirt­schaft. Bau­lei­ter in einem Bau­un­ter­neh­men kön­nen 50 Pro­zent mehr ver­die­nen als die Kol­le­gen im Planungsbüro. 

Fak­tor Region 

Laut Hom­me­rich gel­ten die Abstu­fun­gen bezüg­lich des Arbeit­ge­bers für alle Bun­des­län­der, wobei es star­ke regio­na­le Gehalts­un­ter­schie­de gibt. Nach sei­nen Berech­nun­gen ver­die­nen Archi­tek­ten in einem Pla­nungs­bü­ro in Ham­burg, Rhein­land-Pfalz oder Hes­sen ein Drit­tel mehr als in Sach­sen-Anhalt, im Saar­land oder in Bran­den­burg. Auf Grund­la­ge von Inge­nieur-Ein­stiegs­ge­häl­tern nennt die Inter­net­sei­te berufsstart.de ein Gehalts­ge­fäl­le zwi­schen Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Bay­ern von fast 50 Pro­zent, auch in Nie­der­sach­sen und Baden-Würt­tem­berg wer­den 40 Pro­zent mehr ver­dient als in den neu­en Bundesländern.

Fak­tor Studienabschluss 

Nach einer Aus­wer­tung von berufsstart.de erhal­ten Absol­ven­ten mit einem Mas­ter­ab­schluss knapp 15 Pro­zent mehr Gehalt als mit Bache­lor­ab­schluss, der öffent­li­che Dienst legt für einen Mas­ter sogar 20 Pro­zent drauf. Zwi­schen Mas­ter und Diplom unter­schei­den Arbeit­ge­ber offen­bar kaum noch, der Gehalts­un­ter­schied beträgt gera­de ein­mal zwei Pro­zent; genau­so wenig scheint sich ein Uni­ver­si­täts­mas­ter gegen­über einem Fach­hoch­schul­mas­ter gehalts­stei­gernd aus­zu­wir­ken. Hin­sicht­lich guter Zen­su­ren spre­chen man­che Stu­di­en von 15 Pro­zent mehr Gehalt bei einem Superzeug­nis. Da vie­le Arbeit­ge­ber gar nicht auf Noten, son­dern rein auf Berufs­er­fah­rung schau­en, soll­te man den Fak­tor aller­dings nicht über­be­wer­ten. Sie kön­nen ihn aber im Ver­hand­lungs­ge­spräch als Trumpf benut­zen; Glei­ches gilt für eine kur­ze Studiendauer. 

Gutes Maß: Tarifgehälter

Berufs­ein­stei­ger, die nach Tarif bezahlt wer­den, kön­nen sich glück­lich schät­zen, denn Tarif-Ein­stiegs­ge­häl­ter lie­gen oft deut­lich über den frei ver­han­del­ten Gehäl­tern. Nur weni­ge Arbeit­ge­ber, hier­zu zäh­len der öffent­li­che Dienst oder gro­ße Bau­un­ter­neh­men, sind jedoch an Tarif­ver­trä­ge gebun­den. Der Ver­trag regelt neben der Höhe des Gehalts auch den Urlaubs­an­spruch, Kün­di­gungs­fris­ten und Son­der­zah­lun­gen. Beson­ders im Archi­tek­tur­be­reich wer­den die Gehäl­ter in der Regel frei ver­han­delt. Trotz­dem soll­ten Sie sich in Sachen Tarif­ge­häl­ter schlau machen, denn vie­le nicht-tarif­ge­bun­de­ne Arbeit­ge­ber, auch Pla­nungs­bü­ros, ori­en­tie­ren sich an ihnen. In man­chen Stel­len­aus­schrei­bun­gen heißt es „Wir zah­len nach Tarif“ oder sogar „über­ta­rif­lich“. Auch zei­gen Sie Ihrem poten­zi­el­len Arbeit­ge­ber, dass Sie recher­chiert und Ihre Gehalts­for­de­run­gen an real gezahl­ten Gehäl­tern aus­ge­rich­tet haben.

Die deut­sche Tarif­land­schaft ist unüber­sicht­lich und ver­wir­rend, es gibt hier­zu­lan­de 73.000 Tarif­ver­trä­ge. Man unter­schei­det zwi­schen Flä­chen­ta­rif­ver­trä­gen, die für die Beschäf­tig­ten gan­zer Bran­chen gel­ten, und Fir­men- bzw. Haus­ta­rif­ver­trä­gen für Mit­ar­bei­ter in gro­ßen Unter­neh­men. Kon­zer­ne wie die Deut­sche Bahn haben zum Bei­spiel einen Haus­ta­rif­ver­trag. Tarif­ver­trä­ge wer­den zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern geschlos­sen. Am Ver­hand­lungs­tisch sit­zen in der Regel Gewerk­schaf­ten als Ver­tre­ter der Arbeit­neh­mer, für die Arbeit­ge­ber spricht meist ein spe­zi­el­ler Arbeit­ge­ber­ver­band. Jeder will für sei­ne Par­tei das Bes­te her­aus­ho­len, daher zie­hen sich Tarif­ver­trags­ver­hand­lun­gen manch­mal über Mona­te hin­weg. Am Ende eines zähen Geran­gels steht ein Kom­pro­miss, der bei­den Sei­ten eini­ger­ma­ßen gerecht wird – auch wenn die jewei­li­gen Ver­hand­lungs­füh­rer natür­lich das Gegen­teil behaupten.

Gehalt Frauen Baubranche

Tarif­ver­trä­ge für Archi­tek­ten und Bauingenieure

Der „Tarif­ver­trag für Architektur‑, Inge­nieur- und Pla­nungs­bü­ros“ wur­de zwi­schen dem Arbeit­ge­ber­ver­band selb­stän­di­ger Inge­nieu­re und Archi­tek­ten (ASIA) und der Gewerk­schaft ver.-di geschlos­sen. Der jüngs­te Gehalts­ta­rif­ver­trag ist seit dem
1. August 2019 gül­tig. Berufs­ein­stei­ger in der Gehalts­klas­se T4 bekä­men danach im ers­ten Jahr 38.028 Euro. Die Gehalts­klas­se T3 ist für Mit­ar­bei­ter ohne Hoch­schul­ab­schluss, damit wür­den Berufs­an­fän­ger gut 32.208 Euro pro Jahr ver­die­nen. Zula­gen wie Weih­nachts- und Urlaubs­geld kom­men noch hin­zu. In die­sem Tarif­ver­trag ist bei­spiels­wei­se eine Son­der­ver­gü­tung von 30 Pro­zent bei min­des­tens elf­mo­na­ti­ger Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit vereinbart. 

Der zwei­te wich­ti­ge Tarif­ver­trag ist der „Tarif­ver­trag für den öffent­li­chen Dienst TVöD“, in dem auch die Gehäl­ter der tech­ni­schen Ange­stell­ten fest­ge­legt sind. Es gibt kei­ne regio­na­len Unter­schie­de, auch nicht zwi­schen West und Ost, dafür beein­flusst der Stu­di­en­ab­schluss die Höhe des Gehalts. Absol­ven­ten mit Mas­ter­ab­schluss wer­den in der Regel in Ent­gelt­grup­pe 13 ein­ge­ord­net und ver­die­nen nach dem gel­ten­den Tarif­ver­trag von 2020 rund 48.000 Euro im ers­ten Jahr, Bache­lor­ab­sol­ven­ten müs­sen sich mit Ent­gelt­grup­pe 10 begnü­gen und erhal­ten etwa 43.700 Euro. Gehäl­ter für Bau­lei­ter sind unter ande­rem im „Tarif­ver­trag für Ange­stell­te und Polie­re des Bau­ge­wer­bes TV Gehalt/West“ fest­ge­legt. Er gilt nur für die alten Bun­des­län­der (außer für Bay­ern und Ber­lin) und wur­de zwi­schen dem Zen­tral­ver­band des Deut­schen Bau­ge­wer­bes und dem Haupt­ver­band der Deut­schen Bau­in­dus­trie sowie der Indus­trie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt geschlos­sen. Berufs­an­fän­ger in Tarif­grup­pe A5 mit Bache­lor­ab­schluss erhal­ten knapp 43.700 Euro, in Tarif­grup­pe A6 mit Mas­ter­ab­schluss ver­dient man rund 48.600 Euro. 

Gehalts­un­ter­schie­de wegen des Geschlechts?

N icht gerecht, aber eine Tat­sa­che: Frau­en bekom­men weni­ger Gehalt als Män­ner. Laut einer Stu­die der Hans-Böck­ler-Stif­tung liegt das Ein­kom­men von Inge­nieu­rin­nen um 17 Pro­zent nied­ri­ger als bei männ­li­chen Kol­le­gen. Das Gehalts­ge­fäl­le las­se sich nicht durch die Ver­ein­bar­keits­pro­ble­ma­tik oder durch Unter­schie­de in Ver­ant­wor­tung oder Auf­ga­ben­stel­lung erklä­ren, beto­nen die For­scher. Ver­gli­chen wur­den nur Voll­zeit­tä­tig­kei­ten mit gleich­wer­ti­ger Qua­li­fi­ka­ti­on und Berufs­er­fah­rung. Gibt es ihn also – den Frau­en­ab­schlags­fak­tor? Ein hoher Ver­tre­ter vom Haupt­ver­band der deut­schen Bau­in­dus­trie ließ noch vor weni­gen Jah­ren in einem Inter­view mit TALIS wis­sen, dass man „not­falls“ auch Frau­en ein­stel­len wür­de, wenn kei­ne Män­ner ver­füg­bar sei­en. Der Ton­fall klang nach Restau­rant­be­such, bei dem man eben das lab­be­ri­ge Schnit­zel bestellt, wenn das Hüft­steak gera­de aus ist. Sicher­lich gibt es sie noch – die kon­ser­va­ti­ven Kno­chen, die einem Bau­lei­ter mehr als einer Bau­lei­te­rin zutrau­en und sie des­halb unter­schied­lich ent­loh­nen. Sie sind jedoch stark vom Aus­ster­ben bedroht. Die Annah­me, Arbeit­ge­ber in der Bau­wirt­schaft wür­den ihren Mit­ar­bei­te­rin­nen weni­ger Gehalt zah­len, nur weil sie Frau­en sind, lässt sich ohne­hin nicht bewei­sen und führt zudem kaum zu mehr Einkommensgerechtigkeit.

Frau­en sagt man nach, sie sei­en beschei­de­ner und weni­ger for­dernd als Män­ner. Dar­in liegt ver­mut­lich der Schlüs­sel für die unglei­chen Gehäl­ter. Gehalts­verhand­lung­en sind eine Art Poker­spiel, man kann gewin­nen und ver­lie­ren. Ver­lie­ren neh­men Män­ner sport­lich, Frau­en per­sön­lich. Daher unser Rat an alle Archi­tek­tin­nen und Bau­in­ge­nieu­rin­nen: Poke­re mit, und zwar immer vom obers­ten Limit her­ab. Recher­chie­re, wel­che Gehäl­ter wer wo zahlt. Nimm immer das Maxi­mum als Ver­hand­lungs­ba­sis oder ver­su­che es mit Tarif­ge­häl­tern, die oft höher lie­gen als der Durch­schnitt. Natür­lich wird man ver­su­chen, Dein Gehalt her­un­ter­zu­han­deln. Das ist Teil des Spiels. Hab­gier aber – vor die­sem Vor­wurf fürch­ten sich vie­le Frau­en – kann man Dir mit die­sen Zah­len nicht unter­stel­len, denn Du stützt Dei­ne Gehalts­forderungen auf tat­säch­lich gezahl­te Gehälter.

Was Sie sonst noch wis­sen sollten …

Natür­lich möch­te jeder für gute Leis­tun­gen auch ent­spre­chen­des Geld ver­die­nen. Als Berufs­an­fän­ger aber soll­test du dich weni­ger am Kon­to­stand, viel­mehr am per­sön­li­chen und beruf­li­chen Fort­kom­men ori­en­tie­ren. Frag daher: Was ler­ne ich hier? Wel­che Ange­bo­te bekom­me ich, die mein Gehalt zwar rein zah­len­mä­ßig nicht in die Höhe trei­ben, aber den­noch wert­vol­ler sind als Geld? Erhal­te ich die Mög­lich­keit, mich wei­ter­zu­bil­den? Bringt mir mein Vor­ge­setz­ter Respekt ent­ge­gen? Wer­de ich soli­de ein­ge­ar­bei­tet? Wich­tig auch: Wie sicher ist mein Arbeits­platz? Ein hohes Gehalt nützt Dir wenig, wenn Du nach einem hal­ben Jahr wie­der gehen müs­sen. Wel­chen Stel­len­wert genießt Dein Pri­vat­le­ben? Kann Dein Arbeit­ge­ber akzep­tie­ren, dass es Fei­er­abend und Urlaub ohne Arbeit gibt und dass Fami­lie und Beruf ein­an­der nicht aus­schlie­ßen? Wel­chen Wert Du die­sen ein­zel­nen Fak­to­ren bei­misst, müs­sen allein Du ent­schei­den. Es lohnt sich jedoch, sie ein­zu­kal­ku­lie­ren. Du kannst dir sicher sein, dass ein ver­nünf­ti­ger Arbeit­ge­ber Dich bei guten Leis­tun­gen nicht zie­hen las­sen wird. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es oft nur eine Fra­ge der Zeit, bis sich der Lohn für gute Arbeit auch auf den Kon­to­stand aus­wirkt. (Ute Schroe­ter)

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Aktua­li­siert am: 1. März 2022

Hea­der­gra­fik: Colou­res-Pic / Ado­be Stock, Bild in der Mit­te: geralt/pixabay