Tarifgehalt für Architekten und Bauingenieure
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach Tarif bezahlt werden, können sich glücklich schätzen, denn Tarif-Einstiegsgehälter liegen oft deutlich über den frei verhandelten Gehältern. Nur wenige Arbeitgeber, hierzu zählen der öffentliche Dienst oder große Bauunternehmen, sind jedoch an Tarifverträge gebunden.
D ie deutsche Tariflandschaft ist unübersichtlich und verwirrend, es gibt hierzulande 73.000 Tarifverträge. Man unterscheidet zwischen Flächentarifverträgen, die für die Beschäftigten ganzer Branchen gelten, und Firmen- bzw. Haustarifverträgen für Mitarbeiter in großen Unternehmen. Konzerne wie die Deutsche Bahn haben zum Beispiel einen Haustarifvertrag. Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschlossen. Am Verhandlungstisch sitzen in der Regel Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer, für die Arbeitgeber spricht meist ein spezieller Arbeitgeberverband. Jeder will für seine Partei das Beste herausholen, daher ziehen sich Tarifvertragsverhandlungen manchmal über Monate hinweg. Am Ende eines zähen Gerangels steht ein Kompromiss, der beiden Seiten einigermaßen gerecht wird – auch wenn die jeweiligen Verhandlungsführer natürlich das Gegenteil behaupten.
Tarifverträge für Architekten und Bauingenieure
Der „Tarifvertrag für Architektur‑, Ingenieur- und Planungsbüros“ wurde zwischen dem Arbeitgeberverband selbständiger Ingenieure und Architekten (ASIA) und der Gewerkschaft ver.-di geschlossen. Der jüngste Gehaltstarifvertrag ist seit dem
1. August 2019 gültig. Berufseinsteiger in der Gehaltsklasse T4 bekämen danach im ersten Jahr 38.028 Euro. Die Gehaltsklasse T3 ist für Mitarbeiter ohne Hochschulabschluss, damit würden Berufsanfänger gut 32.208 Euro pro Jahr verdienen. Zulagen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld kommen noch hinzu. In diesem Tarifvertrag ist beispielsweise eine Sondervergütung von 30 Prozent bei mindestens elfmonatiger Betriebszugehörigkeit vereinbart.
Der zweite wichtige Tarifvertrag ist der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD“, in dem auch die Gehälter der technischen Angestellten festgelegt sind. Es gibt keine regionalen Unterschiede, auch nicht zwischen West und Ost, dafür beeinflusst der Studienabschluss die Höhe des Gehalts. Absolventen mit Masterabschluss werden in der Regel in Entgeltgruppe 13 eingeordnet und verdienen nach dem geltenden Tarifvertrag von 2020 rund 48.000 Euro im ersten Jahr, Bachelorabsolventen müssen sich mit Entgeltgruppe 10 begnügen und erhalten etwa 43.700 Euro. Gehälter für Bauleiter sind unter anderem im „Tarifvertrag für Angestellte und Poliere des Baugewerbes TV Gehalt/West“ festgelegt. Er gilt nur für die alten Bundesländer (außer für Bayern und Berlin) und wurde zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt geschlossen. Berufsanfänger in Tarifgruppe A5 mit Bachelorabschluss erhalten knapp 43.700 Euro, in Tarifgruppe A6 mit Masterabschluss verdient man rund 48.600 Euro.
Headergrafik: Daniel Kummer