Zah­len, bit­te!
Was Ihre Mit­ar­bei­ter verdienen

Wer Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter lang­fris­tig ans Unter­neh­men bin­den möch­te, soll­te sie fair und leistungs­gerecht bezah­len und Per­spek­ti­ven auf­zei­gen. Wel­che Gehäl­ter sind in der Archi­tek­tur- und Bau­branche an­gemessen? Wir haben uns umgehört.

Von David Spoo

Die Bau­bran­che hat die Coro­na-Pan­de­mie bis­lang gut über­stan­den. Selbst wenn sich die kon­junk­tu­rel­le Lage ändern soll­te, der Bedarf an gut aus­ge­bil­de­ten Fach­kräf­ten bleibt. Gute Zei­ten für arbeit­su­chen­de und ver­än­de­rungs­wil­li­ge Archi­tek­tin­nen und Bau­in­ge­nieu­re. Arbeit­ge­ber hin­ge­gen müs­sen sich etwas ein­fal­len las­sen, um neue Mit­ar­bei­ter zu gewin­nen und zu hal­ten. Die Gehäl­ter im Bau- und Pla­nungs­sek­tor sind größ­ten­teils frei ver­han­del­bar, eine Ori­en­tie­rung bie­ten die Ent­gelt­ta­bel­len der fol­gen­den Tarif­ver­trä­ge und Gehaltsempfehlungen.

Der Arbeit­ge­ber­ver­band selb­stän­di­ger Inge­nieu­re und Archi­tek­ten e. V. (ASIA), der die Inter­es­sen der Mit­glie­der in ihrer Eigen­schaft als Arbeit­ge­ber ver­tritt, hat mit der Ver­ein­ten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) einen Rah­men­ta­rif­ver­trag für Ingenieur‑, Archi­tek­tur- und Pla­nungs­bü­ros abge­schlos­sen. In der Gehalts­grup­pe T 4/IA 1 fin­den sich tech­ni­sche Ange­stell­te, Inge­nieu­re und Archi­tek­ten, „die gründ­li­che Fach­kennt­nis­se erfor­dern­de schwie­ri­ge Auf­ga­ben nach all­ge­mei­ner Anlei­tung selb­stän­dig aus­füh­ren“. Das Jah­res­brut­to­ge­halt beträgt für Berufs­ein­stei­ger 38.028 Euro, im fünf­ten Jahr der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit erhöht es sich auf 44.628 Euro. Der Arbeit­ge­ber­ver­band Deut­scher Archi­tek­ten und Inge­nieu­re e. V. (ADAI) ver­tritt die gemein­sa­men Inter­es­sen von über 2.500 frei­be­ruf­li­chen Archi­tek­ten und Inge­nieu­ren. Der Part­ner­ver­band des Ver­bands Deut­scher Archi­tek­ten e. V. (VDA) erar­bei­tet jähr­lich eine unver­bind­li­che Gehalts­ta­rif­emp­feh­lung für Ingenieur‑, Archi­tek­tur- und Pla­nungs­bü­ros. Sie soll einen Spiel­raum auf­zei­gen, denn Tarif­ver­trä­ge sind nach Ansicht des ADAI nicht die rich­ti­ge Form für Frei­be­ruf­ler, die leis­tungs­ge­recht bezahlt wer­den soll­ten. Nicht erfasst wer­den die betref­fen­den Büros des Bau­haupt- und Neben­ge­wer­bes. Die im zuvor beschrie­be­nen Tarif­ver­trag erläu­ter­te Grup­pe ent­spricht hier der Grup­pe T4. Dort liegt das Ein­stieg­ge­halt bei 37.452 Euro und steigt im fünf­ten Jahr auf 43.932 Euro.

Euro Jah­res­brut­to­ge­halt zah­len Arbeit­ge­ber einem Berufs­ein­stei­ger gemäß einem Tarif­ver­trag zwi­schen dem Arbeit­ge­ber­ver­band ASIA und ver.di, im fünf­ten Jahr der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit erhöht es sich auf 44.628 Euro.

Euro brut­to pro Jahr erhal­ten Berufs­ein­stei­ger, die über einen Mas­ter­ab­schluss ver­fü­gen und in Ent­gelt­grup­pe 13 des Tarif­ver­tra­ges für den öffent­li­chen Dienst (TVöD) ein­ge­stuft sind. 

Ost-West-Unter­schie­de

Im Tarif­ver­trag für den öffent­li­chen Dienst (TVöD) sind Archi­tek­ten und Bau­in­ge­nieu­re, die über einen Mas­ter­ab­schluss ver­fü­gen, all­ge­mein in Ent­gelt­grup­pe 13 ein­ge­stuft. Hier ist laut dem aktu­ell gel­ten­den Tarif­ver­trag ein Brut­to­ein­stiegs­ge­halt von 48.684 Euro pro Jahr vor­ge­se­hen, bei einer fünf­jäh­ri­gen Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit 57.096 Euro. Mit­ar­bei­ter, die einen Bache­lor-Abschluss haben, sind meist der Ent­gelt­grup­pe 10 zuge­ord­net. Berufs­an­fän­ger erhal­ten hier 40.560 Euro jähr­lich, im fünf­ten Jahr 47.568 Euro. Für die Ange­stell­ten und Polie­re des Bau­ge­wer­bes gilt der Rah­men­ta­rif­ver­trag der drei Ver­trags­par­tei­en Zen­tral­ver­band des Deut­schen Bau­ge­wer­bes e. V., Haupt­ver­band der Deut­schen Bau­in­dus­trie e. V. sowie der IG Bau. Für Absol­ven­ten mit Mas­ter­ab­schluss ergibt sich in den Gehalts­grup­pe A VI ein Brut­to­jah­res­ein­kom­men von min­des­tens 52.452 Euro (West) sowie 49.716 Euro (Ost).

Im TVöD ist kein Urlaubs­geld ver­an­kert, jedoch eine Jah­res­son­der­zah­lung, die meist zum Jah­res­en­de über­wie­sen und daher als Weih­nachts­geld bezeich­net wird. In Ent­gelt­grup­pe 10 beträgt die Son­der­zah­lung 70,28 % des Monats­brut­to­ge­halts in West­deutsch­land, 61,84 % in Ost­deutsch­land. Wesent­lich gerin­ger fällt sie in Ent­gelt­grup­pe 13 aus und liegt bei 51,78 % (West) und 45,56 % (Ost). Im kom­men­den Jahr sol­len ein­heit­li­che Zah­lun­gen auf West­ni­veau erreicht wer­den. Neben der jähr­li­chen Son­der­zu­wen­dung kann sich das Grund­ge­halt auch um Fami­li­en- und Kin­der­zu­schlä­ge sowie ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen erhö­hen. Der ASIA-Tarif­ver­trag ent­hält eine jähr­li­che Son­der­ver­gü­tung, die ent­we­der im Som­mer oder im Win­ter fäl­lig wird und je nach Dau­er der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit 30 bis 60 % des letz­ten Monats­ge­halts aus­macht. Den Arbeit­ge­bern wird in der ADAI-Emp­feh­lung eine Staf­fe­lung von 40 bis 80 % des letz­ten Monats­ge­halts ent­spre­chend der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit von einem bis fünf Jah­ren emp­foh­len. So weit die nack­ten Zah­len. Wie aber sieht die Bezah­lung in der Rea­li­tät aus?

Joblese Gehalt Architekt Hering

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Annet­te Hering, Geschäfts­füh­re­rin der Hering Unter­neh­mens­grup­pe mit Sitz in Burbach.

Leis­tung hat ihren Preis

„So bil­lig wie mög­lich – das geht in der Bau­bran­che nicht“, sagt Annet­te Hering im Gespräch mit jobLE­SE. Sie lei­tet die Hering Unter­neh­mens­grup­pe mit Sitz im sie­ger­län­di­schen Bur­bach, die u. a. Bahn­stei­ge, Lärm­schutz­wän­de und öffent­li­che WCs baut. Gut ein Fünf­tel der 560 Mit­ar­bei­ter sind Archi­tek­ten, Bau­in­ge­nieu­re und Tech­ni­ker. „Wer gutes Per­so­nal gewin­nen und hal­ten will, der darf nicht nur die Kos­ten­sei­te betrach­ten“, bekräf­tigt die Geschäfts­füh­re­rin und schließt an, dass wirt­schaft­li­cher Erfolg und gute Ent­loh­nung zusam­men­ge­hö­ren. Mit einer über­ta­rif­li­chen Bezah­lung und wei­te­ren nicht selbst­ver­ständ­li­chen Leis­tun­gen prä­sen­tiert sich die Unter­neh­mens­grup­pe als attrak­ti­ver Arbeit­ge­ber in der Regi­on. Die Mit­ar­bei­ter erhal­ten Urlaubs- und Weih­nachts­geld, auch eine Gewinn­be­tei­li­gung gehört zur Unter­neh­mens­kul­tur. „Die Gewinn­be­tei­li­gung hat mein Vater 1971 ein­ge­führt, bis heu­te haben wir rund 5 Mio. Euro aus­ge­schüt­tet“, berich­tet Annet­te Hering. Es han­delt sich qua­si um einen stil­len Teil­ha­ber­an­teil, der vor sei­ner Aus­zah­lung sechs Jah­re gut ver­zinst lie­gen bleibt. Die­je­ni­gen Unter­neh­mens­be­rei­che, die stär­ker zum Gewinn bei­getra­gen haben, wer­den ent­spre­chend höher bedacht. Je nach­dem, wie erfolg­reich das Geschäfts­jahr aus­ge­fal­len ist, kön­nen die Beträ­ge zwi­schen 300 und 3.000 Euro lie­gen. Gern för­dert die Unter­neh­mens­grup­pe Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men. „Die Mit­ar­bei­ter kön­nen Kar­rie­re machen und blei­ben bei uns – ein Gewinn für bei­de Sei­ten“, so die Geschäfts­füh­re­rin. Ein wei­te­res Ange­bot, das die Unter­neh­mens­grup­pe ihren Mit­ar­bei­tern macht, ist die Koope­ra­ti­on mit einem Fit­ness­stu­dio. Hering-Mit­ar­bei­ter müs­sen dort nur die Hälf­te des übli­chen Prei­ses ent­rich­ten. Dass das Kon­zept der Unter­neh­mens­grup­pe auf­geht, zeigt nicht zuletzt die gerin­ge Fluk­tua­ti­on von 3,3 % im Jahr 2020.

„Bei einer pau­scha­len Ver­steue­rung des Fahr­kos­ten­zu­schus­ses hat der Arbeit­ge­ber kei­ne antei­li­gen Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zu ent­rich­ten und der Arbeit­neh­mer fährt qua­si netto.“

Moti­vie­ren­de Anreize

Ein Gehalts­auf­schlag ist nicht zwin­gend das geeig­ne­te Mit­tel, um Mit­ar­bei­tern Wert­schät­zung zu zei­gen und sie wei­ter zu moto­vie­ren. „Die hohe Sozi­al­ver­si­che­rungs- und Steu­er­last führt dazu, dass jedes Mehr an Brut­to ent­spre­chend mit hohen Abschlä­gen bei dem Net­to des Arbeit­neh­mers ankommt“, sagt der Steu­er­be­ra­ter Har­dy Frei­tag, der Kanz­lei­en in Han­no­ver und Müns­ter unter­hält. Hier lohnt der Blick auf bestimm­te Aus­nah­men. Die Geld­prä­mi­en, Sach­be­zü­ge oder Bonus­pro­gram­me sind unter dem Begriff „Incen­ti­ves“ ver­eint. Das bekann­tes­te Instru­ment ist der Fahrt­kos­ten­zu­schuss für die täg­li­che Fahrt mit dem Auto oder öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln zwi­schen Wohn­ort und Betrieb. „Bei einer pau­scha­len Ver­steue­rung hat der Arbeit­ge­ber kei­ne antei­li­gen Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zu ent­rich­ten und der Arbeit­neh­mer fährt qua­si net­to“, erläu­tert Frei­tag im jobLE­SE-Inter­view. Er nennt wei­te­re Mög­lich­kei­ten, die Arbeit­ge­bern zur Ver­fü­gung ste­hen. So kön­nen sie bei Anläs­sen wie Geburts­tag, Tau­fe oder Hoch­zeit 60 Euro pro Monat steu­er­frei ver­schen­ken. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann – unab­hän­gig vom Urlaubs­geld – eine Erho­lungs­bei­hil­fe für den Arbeit­neh­mer, den Ehe­part­ner und den Nach­wuchs gezahlt wer­den, die pau­schal mit 25 % ver­steu­ert wird. 600 Euro jähr­lich kön­nen steu­er- und ver­si­che­rungs­frei in gesund­heits­för­dern­de Maß­nah­men flie­ßen, sofern die­se von der Kran­ken­kas­se geneh­migt sind.

Frei­tag weiß, dass man­che Arbeit­ge­ber Incen­ti­ves auf­grund des Mehr­auf­wands in der Lohn­ab­rech­nung scheu­en, er bezeich­net die­sen Auf­wand aber als über­schau­bar. Ganz ein­fach in der Hand­ha­bung sei inzwi­schen der monat­li­che Sach­gut­schein in Höhe von 44 Euro. In der Ver­gan­gen­heit war ein Gut­schein über ein bestimm­tes Pro­dukt mit einem bestimm­ten Preis aus­zu­hän­di­gen. Nun steht ein kre­dit­kar­ten­ähn­li­ches Sys­tem zur Ver­fü­gung, auf das 44 Euro monat­lich auf­ge­la­den wer­den. Der Arbeit­neh­mer kann damit bei­spiels­wei­se an der Tank­stel­le bezah­len. Auch die steu­er­frei­en Essens­gut­schei­ne in Höhe von 6,57 Euro, die einen steu­er­frei­en Arbeit­ge­ber­zu­schuss in Höhe von 3,10 Euro beinhal­ten, las­sen sich neu­er­dings mit Hil­fe einer App-Lösung ganz leicht in Restau­rants, also nicht nur in der Fir­men­kan­ti­ne nut­zen. „Loh­nens­wert ist je nach Bran­che auch der Arbeit­neh­mer­ra­batt­frei­be­trag in Höhe von 1.080 Euro pro Jahr für Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen, die der Arbeit­ge­ber selbst her­stellt, ver­treibt oder anbie­tet, und schließ­lich ist die Über­las­sung eines Fir­men­wa­gens ein sehr gutes Mit­tel, um Mit­ar­bei­ter an sich zu bin­den“, weiß Frei­tag. Dabei gel­ten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen der 1-%-Regelung. Die­sen Anteil des Lis­ten­neu­prei­ses des Fahr­zeugs hat der Arbeit­neh­mer monat­lich zu versteuern.

Incentive Lohn Gehalt Bauingenieur Architekt Hardy Freitag

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Har­dy Frei­tag unter­hält Steu­er­be­ra­tungs­bü­ros in Han­no­ver und Münster.

Home­of­fice statt Stau

Vor allem in den Metro­po­len stei­gen die Woh­nungs­mie­ten unauf­hör­lich. In der ein­gangs erwähn­ten Gehalts­emp­feh­lung des ADAI wird dar­auf mit zwei Orts­grup­pen reagiert. Die genann­ten Gehalts­sum­men bezie­hen sich auf Orts­grup­pe I für Unter­neh­men, die in Städ­ten mit weni­ger als 100.000 Ein­woh­nern ansäs­sig sind. Den Unter­neh­men der ein­woh­ner­stär­ke­ren Orts­grup­pe II wird emp­foh­len, ihren Mit­ar­bei­tern rund 5 % mehr zu zah­len. In man­cher Groß­stadt reicht dies aller­dings nicht. „Der Gehalts­auf­schlag für die höhe­ren Lebens­hal­tungs­kos­ten in Mün­chen dürf­te allein schon etwa 10 bis 20 % des Jah­res­brut­to­ge­halts aus­ma­chen“, sagt Head­hun­terin Sabi­ne Mär­ten in einem Inter­view mit der „Immo­bi­li­en Zei­tung“, das die hohen Mie­ten und ihre Aus­wir­kun­gen auf den Arbeits­markt der baye­ri­schen Lan­des­haupt­stadt beleuch­tet. Mär­ten berich­tet, dass selbst Bau­in­ge­nieu­re mit einem Jah­res­brut­to­ge­halt von 80.000 bis 100.000 Euro zuneh­mend weit außer­halb der Stadt wohnen.

Älte­re Mit­ar­bei­ter haben sich an täg­li­che Staus gewöhnt und dass sich der täg­li­che Zeit­auf­wand auf­grund der Fahr­stre­cke schnell um 20 % erhö­hen kann. Vie­le jun­ge Mit­ar­bei­ter aber stre­ben nach einer aus­ge­gli­che­nen Work-Life-Balan­ce. Wer Wert auf sei­ne Frei­zeit, Kul­tur oder sport­li­che Betä­ti­gung legt, der lässt sich nicht mit der Aus­sicht auf ver­schwen­de­te Lebens­zeit im Auto locken. Unter­neh­men kön­nen ihren Mit­ar­bei­tern ent­ge­gen­kom­men, indem sie prü­fen, inwie­weit die Tätig­keit – zumin­dest teil­wei­se – im Home­of­fice aus­ge­führt wer­den kann. In den Nie­der­lan­den haben Ange­stell­te seit 2015 einen Rechts­an­spruch auf das Arbei­ten in den eige­nen vier Wän­den, vie­le Ange­stell­te arbei­ten gene­rell zwei Mal wöchent­lich im Home­of­fice. So weit ist Deutsch­land bei wei­tem nicht. Hier ist das The­ma erst durch die Coro­na-Pan­de­mie in den Blick­punkt gera­ten. Die von der Bun­des­re­gie­rung vor­ge­schla­ge­ne Tages­pau­scha­le von 5 Euro zur Abfe­de­rung der Kos­ten reicht nach Ansicht von Steu­er­be­ra­ter Frei­tag nicht aus. In den Berei­chen, in denen Work­flow und Home­of­fice har­mo­nie­ren, kön­nen Unter­neh­men ihre Attrak­ti­vi­tät für neue Mit­ar­bei­ter durch ent­spre­chen­de Ange­bo­te sicher deut­lich steigern.

Aktua­li­siert am: 4. August 2021

Titel­bild: moer­schy / pixabay

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