Allgemeine
Geschäftsbedingungen
A. ALLGEMEINER TEIL
1. Anwendungsbereich, Vertragsparteien
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) finden Anwendung auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der jobLESE GmbH (Geschäftsansässig in der Kuckuckstr. 26, 82237 Wörthsee) sowie ihrer Rechtsnachfolger („jobLESE“) und Interessenten („Nutzer“). Die Nutzer können sich gemäß Ziffer 3.2 als Mitglied registrieren lassen. Mit der Registrierung gibt der Nutzer sein Einverständnis zur Geltung dieser AGB ab. jobLESE betreibt die Website [https://jobLESE.de] und stellt deren Inhalte in Form von Mediendienstleistungen ihren Mitgliedern zur Verfügung.
2. Einbeziehung der AGB, Widerspruch abweichender AGB
2.1
Alle Leistungen von jobLESE erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie der aktuellen Preisliste und der produktbezogenen Geschäftsbedingungen. Die jeweils gültige Fassung der AGB, Preisliste und produktbezogenen Geschäftsbedingungen kann unter [https://jobLESE.de] abgerufen werden oder wird von jobLESE auf Anfrage an den Nutzer in Textform versandt. Durch das Registrieren auf der Website [https://jobLESE.de] erklärt sich der Nutzer einverstanden mit der Einbeziehung dieser AGB. Durch Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Nutzer einverstanden mit der Geltung der AGB.
2.2.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn jobLESE ihrer Geltung im Einzelfall nicht widerspricht. Dies gilt selbst dann, wenn jobLESE in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Nutzers eine Leistung vorbehaltlos ausführt. Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn jobLESE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Vertragsschluss
3.1
Die Möglichkeit zur Registrierung stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines unentgeltlichen auf unbestimmte Dauer geschlossenen Nutzungsvertrages mit dem Inhalt gemäß nachfolgender Ziffer 4.1 („Basisnutzungsvertrag“) durch die jobLESE dar. Zur Abgabe eines Angebots durch den Nutzer auf Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrages („Registrierung“) ist das auf der Website [https://jobLESE.de] bereitgestellte Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäß unter Angabe eines Mitgliedsnamens auszufüllen und an jobLESE abzusenden. Der Mitgliedsname muss eine von dem Nutzer tatsächlich verwendete E‑Mail-Adresse sein. Die als Mitgliedsname verwendete E‑Mail-Adresse darf nicht gegen Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen und keine über die E‑Mail-Adresse selbst hinausgehenden Kontaktinformationen, insbesondere keinen Verweis auf eine Adresse oder Homepages enthalten. Der Nutzer ist verpflichtet, in seinem Mitgliedsprofil keine falschen Angaben zu machen. jobLESE ist berechtigt, schriftliche Nachweise zur Überprüfung der angegebenen Daten anzufordern.
3.2
Der Basisnutzungsvertrag wird durch die Bestätigung der Registrierung und die Freischaltung eines Mitgliedskontos durch jobLESE geschlossen. Ein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Basisnutzungsvertrages besteht nicht. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine natürliche Person, so darf es sich nur einmal registrieren lassen. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person oder ein Unternehmen, so dürfen sich mehrere Personen registrieren lassen.
3.3
Die jobLESE bietet weitere – kostenpflichtige – Leistungen gemäß Ziffer 4.2 („Zusatzleistungen“) in Form eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages mit bestimmter Laufzeit an. Das Angebot dieser Zusatzleistungen und weitere Angebote insbesondere in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial sowie Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung von Leistungen durch den Nutzer gilt als verbindliches Vertragsangebot.
3.4
Der Vertragsschluss über Zusatzleistungen erfolgt online wie folgt: durch Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot gegenüber jobLESE ab. Daraufhin erhält der Nutzer eine automatisierte E‑Mail an die von ihm angegebene E‑Mailadresse, mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird. In dieser E‑Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Die Auftragsannahme bleibt vorbehalten und erfolgt durch eine gesonderte E‑Mail.
3.5
Erfolgt der Vertragsschluss über Zusatzleistungen gemäß Ziffer 4.2 auf sonstige Weise (insbesondere per Post, per Fax, per E‑Mail oder mündlich), so erhält der Nutzer eine Bestätigung in Textform per E‑Mail unter Wiederholung der vereinbarten Konditionen („Verbindliche Bestätigung“). Weiterer Erklärungen der Parteien bedarf es nicht. Handelt es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne der §§ 1 ff. HGB, so gilt die Verbindliche Bestätigung als kaufmännisches Bestätigungsschreiben und die wiedergegebenen Konditionen gelten als vereinbart, sofern nicht der Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt in Textform widerspricht.
4. Vertragsinhalt
4.1
Inhalt des Basisnutzungsvertrages ist die unentgeltliche Zurverfügungstellung der Inhalte der Website [https://jobLESE.de] durch die jobLESE in Form eines unentgeltlichen Nutzungsvertrages. Inhalt der Website sind insbesondere eine Übersicht über den Stellenmarkt für Fach- und Führungskräfte aus der Architektur- und Baubranche (z.B. Architekten, Bauingenieure, Bauleiter, Stadtplaner etc.) sowie entsprechende Anzeigen von Unternehmen derselben Branche.
4.2
Die Inhalte des Dienstvertrages über kostenpflichtige Zusatzleistungen werden auf der Website explizit ausgewiesen und sind als einzelne Module separat erhältlich. Inhalte sind insbesondere,
4.3
jobLESE ist jederzeit berechtigt, Änderungen der Website sowie der im Rahmen des Basisnutzungsvertrages angebotenen Inhalte vorzunehmen, wenn die Änderung oder Abweichung für den Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen von jobLESE zumutbar ist. jobLESE hat das Recht, Inhalte von Nutzern technisch so zu bearbeiten, dass diese auf mobilen Endgeräten oder in einer (etwaigen) App von jobLESE dargestellt werden können.
4.4
jobLESE behält sich vor, das Mitgliedskonto eines Nutzers temporär zu sperren (die „Sperrung“)oder dauerhaft zu löschen (die „Löschung“), wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der die Sperrung oder Löschung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Nutzer (i) bei der Registrierung gemäß Ziffer 3.1 unwahre Angaben gemacht hat, (ii) ein Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen Gesetze oder die wesentlichen Pflichten dieser AGB oder der Produktbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat oder noch immer verstößt oder (iii) ein Nutzer andere Nutzer in erheblichem Maße schädigt. jobLESE wird den Nutzer über die geplante Sperrung beziehungsweise Löschung per E‑Mail informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. In jedem Fall wird jobLESE die berechtigten Interessen des Nutzers berücksichtigen.
4.5
Sowohl im Rahmen des Basisnutzungsvertrages als auch der kostenpflichtigen Zusatzleistungen wird von jobLESE keinerlei Branchen- oder Konkurrenzschutz gewährt.
5. Pflichten des Nutzers
5.1
Der Nutzer stellt jobLESE alle für die Durchführung des Basisvertrages sowie etwaiger Verträge über Zusatzleistungen erforderlichen Informationen und Datenmaterialien bei Vertragsschluss in vollständiger, einwandfreier und unmittelbar verwertbarer Form zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese erforderlichen Informationen sind: Name, Vorname, E‑Mailadresse, Adresse.
Der Nutzer erklärt sich einverstanden mit der Nutzung der Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung [https://joblese.de/datenschutzerklaerung/] der jobLESE.
5.2
Der Nutzer sichert jobLESE zu, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, die Daten einschließlich ihrer Einzelbestandteile zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu übermitteln und diese Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Nutzer räumt jobLESE die für die Publikation erforderlichen Rechte hiermit unentgeltlich ein.
5.3
JobLESE ist für die Inhalte, die der Nutzer oder ein Dritter bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist jobLESE nicht verpflichtet, die Inhalte oder die verlinkten Seiten auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen. Es dürfen keine Angaben getroffen, Äußerungen getätigt, Dateien eingestellt oder Inhalte vermittelt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, die Rechte Dritter verletzen oder Personen diskriminieren oder diffamieren.
5.4
Erlangt der Nutzer Kenntnis eines Rechtsverstoßes oder Missbrauches oder werden Ansprüche Dritter gegen ihn geltend gemacht, die mit den Daten im Zusammenhang stehen, hat der Nutzer jobLESE unverzüglich zu benachrichtigen und umgehend angemessene Maßnahmen einzuleiten. JobLESE ist berechtigt, die Veröffentlichung bis zu einer endgültigen Klärung zwischen Nutzer und Drittem einzustellen.
5.5
Sollten Dritte jobLESE wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den überlassenen Daten oder den Inhalten der verlinkten Seiten resultieren, verpflichtet sich der Nutzer, jobLESE von jeglicher Haftung freizustellen und jobLESE die Kosten zu ersetzen, die infolge der Inanspruchnahme wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen, insbesondere den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Der Nutzer ist verpflichtet, jobLESE nach besten Kräften mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen. Weitergehende Ansprüche von jobLESE bleiben unberührt. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Nutzer den Rechtsverstoß nicht zu vertreten hat.
5.6
Der Nutzer ist verpflichtet, sein System nach dem zumutbaren technischen Stand einzurichten, um einen reibungslosen Netzbetrieb zwischen JobLESE zu gewährleisten. Insbesondere ist der Nutzer verpflichtet, seinen E‑Mail Account so einzurichten, dass die E‑Mails von jobLESE ihn erreichen.
5.7
Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und den Zugang zu seinem Mitgliedskonto zu sichern. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sich Dritte unberechtigt Zugang zu dem Mitgliedskonto verschafft haben, ist jobLESE unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und das Passwort durch den Nutzer zu ändern. Ändern sich die Daten, die bei der Registrierung für den Nutzer hinterlegt wurden, sind die Daten unverzüglich in Textform an jobLESE mitzuteilen. Da jobLESE die für den Nutzer hinterlegten Daten auch bei Vorlage schriftlicher Nachweise nur beschränkt auf ihre Richtigkeit hin überprüfen kann, kann die Angabe falscher Daten durch einen Nutzer grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Jeder Nutzer hat deshalb die Identität des Vertragspartners selbst zu prüfen. Das Mitgliedskonto darf nicht auf Dritte übertragen werden. Kontaktdaten anderer Nutzer, die durch die Nutzung der Plattform bekannt geworden sind, dürfen nur zur (vor-)vertraglichen Kommunikation genutzt werden.
5.8
Sämtliche Mängel müssen durch den Nutzer unverzüglich gemeldet werden.
6. Preise
6.1
Hinsichtlich der Zusatzleistungen gelten die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Website der jobLESE einsehbaren Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, sofern nicht durch die Parteien durch Individualvereinbarung in Textform etwas Abweichendes bestimmt wird.
6.2
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7. Zahlungsbedingungen
7.1
Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum kalendermäßig zur Zahlung fällig. jobLESE behält sich vor, Vorleistung zu verlangen.
7.2
Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Nutzer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. jobLESE weist auf diese Rechtsfolge nochmals explizit in der Rechnung hin. Während des Verzuges hat der Nutzer jobLESE auf das Entgelt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. jobLESE behält sich die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.
jobLESE steht hinsichtlich der vom Nutzer bestellten Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn im Zeitpunkt der Bestellung offene Forderungen gegen den Nutzer bestehen. Das Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich auch auf Nebenforderungen wie Zinsen und Verzugsschaden. Die Nutzungsprofile von säumigen Nutzern können nach Ablauf einer Mahnfrist gesperrt werden; jobLESE weist hierauf in der Mahnung explizit hin.
7.2
Fallen Kosten oder Gebühren bei Auslandszahlungen oder anderen Zahlungsarten an, sind diese von dem Nutzer zu tragen.
7.3
Sofern Lastschrift oder Kreditkartenzahlung vereinbart wird, hat der Nutzer für den Fall der Rücklastschrift die gegebenenfalls anfallenden Bankrücklastkosten zu tragen, sofern jobLESE die Rückbuchung nicht zu vertreten hat.
7.4
Die Aufrechnung des Nutzers mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Nutzer kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.
8. Verfügbarkeit der Leistungen von jobLESE
8.1
Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der jobLESE Website technisch nicht zu realisieren ist. jobLESE bemüht sich jedoch, die Website möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs‑, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von jobLESE stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen oder Stromausfälle), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Dienstes auf der jobLESE Website führen.
8.2
jobLESE haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, so insbesondere unvorhersehbare Betriebsstörungen aller Art, unvermeidbare Schwierigkeiten der Netzinfrastruktur, des Providers oder Servers verursacht worden sind und bei denen jobLESE weder Übernahme‑, Vorsorge- noch Abwendungsverschulden zu vertreten hat. Unverschuldete Leistungsverzögerung liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer ungeeignete Soft- und/oder Hardware zur Darstellung (z.B. Browser) verwendet oder Kommunikationsnetze und Gateways anderer Betreiber ausfallen.
8.3
Betriebsunterbrechungen werden, soweit vorher möglich, mit angemessener Frist angekündigt. jobLESE wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Angekündigte Leistungsunterbrechungen im Zusammenhang mit der Systempflege oder Wartung sind von den Nutzern in angemessenem Umfang hinzunehmen. Der Nutzer hat in diesem Fall Anspruch auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum der Nicht-Verfügbarkeit.
8.4
Bei zeitweiligen Leistungsverzögerungen bzw. –ausfällen, wie insbesondere der Unterbrechung der Online-Schaltung aufgrund von von jobLESE unverschuldet oder fahrlässig verursachter Betriebsstörungen, hat der Nutzer Anspruch auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum der Nicht-Verfügbarkeit. Die Laufzeit der Stellenanzeigen wird von jobLESE so modifiziert, dass die Bewerbungsfrist nicht überschritten wird. Ein Anspruch auf Erstattung eines etwaig vom Nutzer geleisteten Entgeltes oder Minderung besteht nicht, es sei denn dies ist für das Nutzer unzumutbar.
8.5
Bei Leistungsverzögerungen bzw. –ausfällen, wie insbesondere der Unterbrechung der Online-Schaltung aufgrund von vorsätzlich oder grob fahrlässig durch jobLESE verursachten Betriebsstörungen besteht ein Wahlrecht des Nutzers von Zusatzleistungen gemäß Ziffer 4.2 ob (i.) jobLESE die Vorhaltungsdauer um den Zeitraum der Nicht-Verfügbarkeit verlängern soll oder (ii.) das gezahlte Entgelt im Verhältnis des Ausfalls zur vereinbarten Gesamtzeit der Verfügbarkeit erstatten soll. Wurde das Entgelt noch nicht gezahlt, kann der Nutzer analog (ii.) das Entgelt im Verhältnis des Ausfalls zur vereinbarten Gesamtzeit der Verfügbarkeit mindern.
Sofern der Nutzer nicht innerhalb von 3 Werktagen das Wahlrecht in Textform ausübt, gilt die Verlängerung der Vorhaltungsdauer gemäß (i.) als gewählt. jobLESE wird der Nutzer sowohl über den Ausfall als auch das Wahlrecht sowie die Folge der nicht rechtzeitigen Ausübung des Wahlrechts zeitnah in Textform informieren.
8.6
Im Übrigen ist eine Erstattung oder Minderung des Entgeltes ausgeschlossen.
9. Verlinkung anderer Webseiten
jobLESE übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Inhalte, Darstellungen oder Angebote Dritter, insbesondere auf Websites Dritter, selbst wenn die Verlinkung auf der Website von jobLESE erfolgt ist. Dies gilt insbesondere, sobald der Nutzer einem Link auf eine von Dritten angebotene Webseite folgt und damit die Webseite von jobLESE verlässt.
jobLESE macht sich insbesondere die Inhalte Dritter nicht zu eigen und übernimmt keine Verantwortung für diese, außer jobLESE erhält positive Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten. In diesem Fall wird jobLESE den Link nach Prüfung bis auf weiteres sperren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen einer verlinkten Website von den Nutzungsbedingungen und Datenschutzstandard von jobLESE abweichen können. jobLESE empfiehlt in jedem Fall die Kenntnisnahme und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen der verlinkten Websiten
10. Datenschutz, Vertraulichkeit
10.1
Sämtliche vom Nutzer mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung sind in der gesonderten Datenschutzerklärung enthalten und auf der Seite [https://joblese.de/datenschutzerklaerung/] in druck- und speicherbarer Form abrufbar.
10.2
jobLESE und der Nutzer verpflichten sich jeweils zur Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts.
10.3
Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Nutzer wird insbesondere Benutzernamen und Passwörter so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Nutzer verpflichtet sich, jobLESE unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
11. Haftung
11.1
jobLESE haftet uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes (ProdHG) sowie bei sonstigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
11.2
Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet jobLESE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung von jobLESE auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3
Eine darüberhinausgehende Haftung von jobLESE auf Schadensersatz ist, unbeschadet der Regelungen der Ziffer 8, ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund des geltend gemachten Anspruch ausgeschlossen. Insbesondere haftet jobLESE nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen unterbleiben. jobLESE haftet ferner nicht für die über die Dienste von jobLESE vermittelte Informationen, insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von jobLESE ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sämtlicher Mitarbeiter von jobLESE.
11.4
Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die jobLESE oder Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von jobLESE-Diensten oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
12. Geistiges Eigentum
Die Website von jobLESE beinhaltet Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich geschützt sind. Es ist daher nicht gestattet, die Website im Ganzen oder einzelne Teile davon herunterzuladen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Gestattet sind allerdings die technisch bedingte Vervielfältigung zum Browsen oder Lesen, sowie die dauerhafte Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch. Zuwiderhandlungen werden nach geltendem Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt. Auf eine Strafbarkeit gemäß § 106 UrhG wird ausdrücklich hingewiesen.
13. Widerruf
Soweit ein Nutzer die Website als Verbraucher nutzt, d.h. zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, kann es den Nutzungsvertrag sowie die Bestellung von Zusatzleistungen gemäß Ziffer 4.2 wie folgt widerrufen:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
jobLESE GmbH
Dipl.-Ing./Dipl.-Journ. Ute Schroeter
Mahdenholzweg 6
82205 Gilching
Telefon: 08105–3935122
Telefax: 08153–3773888
E‑Mail:
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ausschluss des Widerrufsrechts
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht gilt nicht hinsichtlich solcher Verträge, die nicht zwischen Ihnen und jobLESE, sondern zwischen Ihnen und einem Dritten zu Stande kommen. Etwaige Widerrufsrechte können diesbezüglich nur gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Weitere wichtige Hinweise:
Sie stimmen ausdrücklich zu, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen.
14. Vertragsbeendigung
14.1
Wenn im Einzelfall keine besonderen Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung einzelner Anwendungen entgegenstehen, kann der Basisnutzungsvertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
14.2
Der Dienstleistungsvertrag über die Zusatzleistungen läuft über den vereinbarten Mindestzeitraum. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Parteien, den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen.
14.3
Im Falle der Vertragsbeendigung gelten neben dieser Ziffer 14.3 die folgenden Bestimmungen fort: Ziffer 2, Ziffer 5 Abs. 3, 4, 5, Ziffern 7 bis 12 und Ziffer 15.
15. Schlussbestimmungen
15.1
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen jobLESE und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
15.2
Erfüllungsort ist der Sitz von jobLESE. Vertragssprache ist Deutsch.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz von jobLESE ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
15.2
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
15.3
jobLESE behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. jobLESE wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. jobLESE wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
15.4
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.
15.5
jobLESE ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Nutzer darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von jobLESE übertragen.
15.6
jobLESE kann Erfüllungsgehilfen einsetzen. jobLESE bleibt auch bei Einsetzung von Erfüllungsgehilfen verantwortlich für die Erfüllung der übernommen Pflichten.
B. PRODUKTBEZOGENE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die produktbezogenen Geschäftsbedingungen ergänzen und konkretisieren die allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Buchstabe A. und gehen diesen vor.
1. Leistung von jobLESE
1.1
jobLESE bietet als kostenpflichtige Zusatzleistung im Sinne von Ziffer 4.2 der AGB an, namens und in Auftrag des Nutzers von dem Nutzer erstellte und jobLESE überlassene Produkt- oder Stellenanzeigen im HTML Format auf der Website von jobLESE zu veröffentlichen („Online-Anzeigen“). jobLESE bemüht sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Resonanz der Online-Anzeigen des Nutzers zu verbessern und Quantität sowie Qualität der aufrufbaren Online-Anzeigen zu steigern. Die Veröffentlichung der Leistungselemente bedarf keines weiteren Einverständnisses des Nutzers.
jobLESE bietet seinen Nutzern ferner die Veröffentlichung der von dem Nutzer zur Verfügung gestellten Produkt- oder Stellenanzeigen über die jobLESE Printmedien an („Print-Anzeigen“). jobLESE gibt zwei Printmedien heraus: Das jobLESE Magazin für Unternehmen in der Architektur- und Baubranche (Erscheinungsintervall: 4‑mal jährlich) sowie das Fachbuch jobLESE Campus, Karriereratgeber für Berufseinsteiger in die Architektur- und Baubranche (Erscheinungsintervall: 1‑mal jährlich). Der Nutzer kann zwischen einer standardisierten Print-Anzeige analog zur Online-Anzeige oder einer individuellen, selbst gestalteten Print-Anzeige wählen (Preisliste: https://joblese.de/mediadaten/ ).
1.2
jobLESE optimiert die Inhalte der Anzeigen für alle Darstellungsformen und Endgeräte, so dass die Nutzer eine jeweils passende Ansicht erhalten. Dabei kann es zu Abweichungen oder der Auflösung des ursprünglich vom Nutzer bereitgestellten Layouts kommen.
1.3
jobLESE behält sich das Recht vor, Anzeigen insgesamt oder einzelne Inhalte nicht zu veröffentlichen bzw. wieder von der Seite zu entfernen, soweit diese berechtigte Interessen von jobLESE beeinträchtigen, insbesondere wenn die Anzeigen oder Inhalte gegen Gesetze oder die nachfolgenden Bedingungen verstoßen. jobLESE ist jederzeit berechtigt, den angezeigten Stellentitel der Stellenanzeige außerhalb der Stellenanzeige anzupassen. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, entscheidet jobLESE nach eigenem Ermessen über die Platzierung der Anzeigen.
1.4
Für die Veröffentlichung der von dem Nutzer selbst gestalteten Print-Anzeigen ist es erforderlich, dass der Nutzer die Druckunterlagen in der gewünschten Qualität und Auflösung mindestens 30 Tage vor der gewünschten Veröffentlichung zur Verfügung stellt. Erforderlich ist ferner die Angabe der gewünschten Größe der Anzeige. jobLESE weist darauf hin, dass die Qualität des späteren Drucks im Wesentlichen durch die Qualität und Auflösung der Vorlage beeinflusst wird.
1.5
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, entscheidet jobLESE nach eigenem Ermessen über die Platzierung der Anzeigen. Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit, die die Verwendung der Anzeige zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen, begründen keinen Mangel der Leistungen.
1.6
Sachmängelansprüche des Nutzers aufgrund der gedruckten Anzeige setzen bei einem Nutzer, welcher Kaufmann ist, voraus, dass der Nutzer seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Hiernach offensichtliche oder erkennbare Qualitäts- und Mengenabweichungen muss der Nutzer gegenüber jobLESE unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, schriftlich rügen, andernfalls gelten die Mängel als genehmigt. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die abgedruckten Anzeigen als vom Nutzer genehmigt, wenn die jobLESE nicht binnen 3 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Nutzer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
1.7
jobLESE ist berechtigt, zugesandte Muster und Originale nach billigem Ermessen zu vernichten. Es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. jobLESE ist berechtigt, den Nutzer zur Abholung der Originale aufzufordern sowie dem Nutzer die Originale auf dessen Gefahr und Kosten zuzusenden.
1.8
jobLESE ist jederzeit berechtigt Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
2. Pflichten des Nutzers
2.1
Der Nutzer ist für die Inhalte der Anzeigen, insbesondere alle gemachten Angaben, deren inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit, sowie die Geeignetheit und Verwertbarkeit der überlassenen Materialien verantwortlich. Der Nutzer sichert im Wege des selbstständigen Garantieversprechens zu, dass
- a. er hinsichtlich sämtlicher von ihm zur Verfügung gestellter Materialien und Inhalte über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt,
- b. die von dem Nutzer überlassenen Inhalte den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere denjenigen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), des Telemediengesetz (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen und keine falschen, ungenauen oder irreführenden Informationen enthalten, keine Rechte Dritter verletzen und nicht diskriminierend sind, und
- c. der Nutzer zur Überlassung der jeweiligen Inhalte an jobLESE für die Zwecke der Veröffentlichung berechtigt ist.
2.2
Die Anforderungen und Kriterien müssen den tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen der veröffentlichten Stelle entsprechen. Es muss sich um eine zu besetzende Stelle handeln, soweit sich nicht aus Ziffer 2.7 etwas anderes ergibt. Die Stellenanzeige darf nicht diskriminierend sein. Die Stellenanzeige darf keine sachfremden Informationen beinhalten wie insbesondere Werbeaktionen, Gewinnspiele usw. Es ist untersagt, für Club- und Vereinsmitgliedschaften zu werben.
2.3
Verweise und Verlinkungen auf Wettbewerber sind grundsätzlich nicht zulässig. Es dürfen nur Verweise/ Links auf die Unternehmensseite des Nutzers veröffentlicht werden. Sämtliche Inhalte und Links einer Anzeige müssen für den Nutzer direkt sichtbar sein. Eigene Tracking Codes des Nutzers und interaktive Elemente sind grundsätzlich nicht erlaubt; ausgenommen hiervon sind Links und E‑Mail Adressen, wenn sie auf die Unternehmensseite des Nutzers verweisen.
2.4
Pro Stellenanzeige darf nur für einen freien Arbeitsplatz geworben werden, soweit sich nicht aus Ziffer 2.7 etwas anderes ergibt.
Nach Schaltung der Stellenanzeige darf die Stellenanzeige von dem Nutzer nur nach Rücksprache mit jobLESE inhaltlich geändert werden.
2.5
Eine Einflussnahme auf die Auffindbarkeit der Stellenanzeige bei den Suchergebnislisten ist nicht erlaubt, soweit sie über die vorgesehenen Anwendungen wie Stellentitel, Inhalt, Verschlagwortung und Kategorisierung hinausgehen. Stellenanzeigen für selbstständige Tätigkeiten oder freie Mitarbeit müssen im Text deutlich vermerkt werden.
2.6
Vorleistungen und finanzielle Eigeninvestitionen des Bewerbers müssen im Text deutlich vermerkt werden (auch Reisekosten und Teilnahme an Schulungen).
2.7
Die Schaltung von Stellenanzeigen, in denen lediglich zu Initiativ-Bewerbungen aufgerufen, aber keine konkrete Stelle ausgeschrieben wird, ist zulässig.
2.8
Der Nutzer räumt jobLESE die für die Bearbeitung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte erforderlichen Rechte hiermit unentgeltlich ein. Diese Einräumung der Nutzungsrechte ist in dem für die Bearbeitung und Veröffentlichung erforderlichen Rahmen unwiderruflich, weder örtlich, inhaltlich noch zeitlich beschränkt und kann von jobLESE unterlizensiert werden. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht, die zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte zu vervielfältigen, bearbeiten, ändern, übermitteln, veröffentlichen und mit anderen Werken und Medien zu verbinden.
3. Veröffentlichungsbeginn und ‑dauer
3.1
jobLESE bietet gemäß der jeweils aktuellen Angebots- und Preisliste [https://joblese.de/mediadaten/] verschiedene Module mit unterschiedlichen Veröffentlichungsmedien (Veröffentlichung auf der Website und/oder durch Printmedien) und ‑dauern zwischen mindestens 30 Tagen und maximal einem Jahr an. Abweichende Veröffentlichungsdauern sind durch Individualvereinbarung möglich.
3.2
Die Veröffentlichung einer Online-Stellenanzeige erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang des hierfür geschuldeten Entgeltes. Der Nutzer ist vorleistungspflichtig.
3.3
Nach Ablauf der Veröffentlichungsdauer einer Stellenanzeige ist die Stellenanzeige für Nutzer nicht mehr sichtbar bzw. wird nicht mehr abgedruckt. jobLESE ist jedoch berechtigt, die Stellenanzeige für den Zeitraum von einem Jahr zu speichern. Auf entsprechende Bestellung des Nutzers kann die Veröffentlichung einer Stellenanzeige über den ursprünglich gebuchten Zeitraum hinaus verlängert werden; dies gilt als erneute kostenpflichtige Bestellung einer Veröffentlichung zu den in diesem Zeitpunkt aktuellen Preisen.
4. Keine Agenturgeschäfte
4.1
jobLESE behält sich vor, durch Individualvereinbarung mit einem Nutzer von der aktuellen Preisliste abzuweichen. Diese Individualvereinbarungen sowie die entsprechenden Angebote sind nur zu den jeweils damit verbundenen, konkreten Kondition und nur für den jeweiligen Nutzer gültig. jobLESE schließt Verträge ausschließlich mit Nutzern und nicht über Agenturen oder sonstige Vermittlungsunternehmen ab.
4.2
Die Abtretung von Ansprüchen gegen jobLESE ist ausgeschlossen.
Die Vertragsübernahme durch Dritte auf Seiten des Nutzers (‚‚Reselling‘‘) bedarf der vorherigen Zustimmung von jobLESE.