All­ge­mei­ne

Geschäfts­be­din­gun­gen

A.        ALLGEMEINER TEIL

1.          Anwendungs­bereich, Vertragsparteien

Die vor­lie­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (die „AGB“) fin­den Anwen­dung auf sämt­li­che Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen der jobLE­SE GmbH (Geschäfts­an­säs­sig in der Kuckuck­str. 26, 82237 Wörth­see) sowie ihrer Rechts­nach­fol­ger („jobLE­SE“) und Inter­es­sen­ten („Nut­zer“). Die Nut­zer kön­nen sich gemäß Zif­fer 3.2 als Mit­glied regis­trie­ren las­sen. Mit der Regis­trie­rung gibt der Nut­zer sein Ein­ver­ständ­nis zur Gel­tung die­ser AGB ab. jobLE­SE betreibt die Web­site [https://jobLESE.de] und stellt deren Inhal­te in Form von Medi­en­dienst­leis­tun­gen ihren Mit­glie­dern zur Verfügung.

2.          Ein­be­zie­hung der AGB, Wider­spruch abwei­chen­der AGB

2.1

Alle Leis­tun­gen von jobLE­SE erfol­gen aus­schließ­lich auf­grund die­ser AGB in ihrer jeweils gül­ti­gen Fas­sung sowie der aktu­el­len Preis­lis­te und der pro­dukt­be­zo­ge­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Die jeweils gül­ti­ge Fas­sung der AGB, Preis­lis­te und pro­dukt­be­zo­ge­nen Geschäfts­be­din­gun­gen kann unter [https://jobLESE.de]  abge­ru­fen wer­den oder wird von jobLE­SE auf Anfra­ge an den Nut­zer in Text­form ver­sandt. Durch das Regis­trie­ren auf der Web­site [https://jobLESE.de] erklärt sich der Nut­zer ein­ver­stan­den mit der Ein­be­zie­hung die­ser AGB. Durch Abga­be einer Bestel­lung erklärt sich der Nut­zer ein­ver­stan­den mit der Gel­tung der AGB.

2.2.

Ent­ge­gen­ste­hen­de, abwei­chen­de oder ergän­zen­de Geschäfts­be­din­gun­gen des Nut­zers fin­den kei­ne Anwen­dung, auch wenn jobLE­SE ihrer Gel­tung im Ein­zel­fall nicht wider­spricht. Dies gilt selbst dann, wenn jobLE­SE in Kennt­nis der Geschäfts­be­din­gun­gen des Nut­zers eine Leis­tung vor­be­halt­los aus­führt. Geschäfts­be­din­gun­gen des Nut­zers wer­den nur dann Ver­trags­be­stand­teil, wenn jobLE­SE ihrer Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt hat.

3.       Ver­trags­schluss

3.1        

Die Mög­lich­keit zur Regis­trie­rung stellt eine unver­bind­li­che Auf­for­de­rung zur Abga­be eines Ange­bots auf Abschluss eines unent­gelt­li­chen auf unbe­stimm­te Dau­er geschlos­se­nen Nut­zungs­ver­tra­ges mit dem Inhalt gemäß nach­fol­gen­der Zif­fer 4.1 („Basis­nut­zungs­ver­trag“) durch die jobLE­SE dar. Zur Abga­be eines Ange­bots durch den Nut­zer auf Abschluss eines unent­gelt­li­chen Nut­zungs­ver­tra­ges („Regis­trie­rung“) ist das auf der Web­site [https://jobLESE.de] bereit­ge­stell­te Regis­trie­rungs­for­mu­lar voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß unter Anga­be eines Mit­glieds­na­mens aus­zu­fül­len und an jobLE­SE abzu­sen­den. Der Mit­glieds­na­me muss eine von dem Nut­zer tat­säch­lich ver­wen­de­te E‑Mail-Adres­se sein. Die als Mit­glieds­na­me ver­wen­de­te E‑Mail-Adres­se darf nicht gegen Rech­te Drit­ter oder gegen die guten Sit­ten ver­sto­ßen und kei­ne über die E‑Mail-Adres­se selbst hin­aus­ge­hen­den Kon­takt­in­for­ma­tio­nen, ins­be­son­de­re  kei­nen Ver­weis auf eine Adres­se oder Home­pages ent­hal­ten. Der Nut­zer ist ver­pflich­tet, in sei­nem Mit­glieds­pro­fil kei­ne fal­schen Anga­ben zu machen. jobLE­SE ist berech­tigt, schrift­li­che Nach­wei­se zur Über­prü­fung der ange­ge­be­nen Daten anzufordern.

3.2

Der Basis­nut­zungs­ver­trag wird durch die Bestä­ti­gung der Regis­trie­rung und die Frei­schal­tung eines Mit­glieds­kon­tos durch jobLE­SE geschlos­sen. Ein Anspruch des Nut­zers auf Abschluss eines Basis­nut­zungs­ver­tra­ges besteht nicht. Han­delt es sich bei dem Nut­zer um eine natür­li­che Per­son, so darf es sich nur ein­mal regis­trie­ren las­sen. Han­delt es sich bei dem Nut­zer um eine juris­ti­sche Per­son oder ein Unter­neh­men, so dür­fen sich meh­re­re Per­so­nen regis­trie­ren lassen.

3.3

Die jobLE­SE bie­tet wei­te­re – kos­ten­pflich­ti­ge – Leis­tun­gen gemäß Zif­fer 4.2 („Zusatz­leis­tun­gen“) in Form eines ent­gelt­li­chen Dienst­leis­tungs­ver­tra­ges mit bestimm­ter Lauf­zeit an. Das Ange­bot die­ser Zusatz­leis­tun­gen und wei­te­re Ange­bo­te ins­be­son­de­re in Pro­spek­ten, Anzei­gen und ande­rem Wer­be­ma­te­ri­al sowie Preis­an­ga­ben sind frei­blei­bend und unver­bind­lich, sofern sie nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich gekenn­zeich­net sind. Die Bestel­lung von Leis­tun­gen durch den Nut­zer gilt als ver­bind­li­ches Vertragsangebot.

3.4

Der Ver­trags­schluss über Zusatz­leis­tun­gen erfolgt online wie folgt: durch Ankli­cken des Bestell-But­tons gibt der Nut­zer ein ver­bind­li­ches Ange­bot gegen­über jobLE­SE ab. Dar­auf­hin erhält der Nut­zer eine auto­ma­ti­sier­te E‑Mail an die von ihm ange­ge­be­ne E‑Mailadresse, mit wel­cher der Ein­gang der Bestel­lung bestä­tigt wird. In die­ser E‑Mail liegt noch kei­ne ver­bind­li­che Annah­me der Bestel­lung. Die Auf­trags­an­nah­me bleibt vor­be­hal­ten und erfolgt durch eine geson­der­te E‑Mail.

3.5

Erfolgt der Ver­trags­schluss über Zusatz­leis­tun­gen gemäß Zif­fer 4.2 auf sons­ti­ge Wei­se (ins­be­son­de­re per Post, per Fax, per E‑Mail oder münd­lich), so erhält der Nut­zer eine Bestä­ti­gung in Text­form per E‑Mail unter Wie­der­ho­lung der ver­ein­bar­ten Kon­di­tio­nen („Ver­bind­li­che Bestä­ti­gung“). Wei­te­rer Erklä­run­gen der Par­tei­en bedarf es nicht. Han­delt es sich bei dem Nut­zer um einen Kauf­mann im Sin­ne der §§ 1 ff. HGB, so gilt die Ver­bind­li­che Bestä­ti­gung als kauf­män­ni­sches Bestä­ti­gungs­schrei­ben und die wie­der­ge­ge­be­nen Kon­di­tio­nen gel­ten als ver­ein­bart, sofern nicht der Nut­zer unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch inner­halb von zwei Tagen nach Erhalt in Text­form widerspricht.

4.          Ver­trags­in­halt

4.1

Inhalt des Basis­nut­zungs­ver­tra­ges ist die unent­gelt­li­che Zur­ver­fü­gung­stel­lung der Inhal­te der Web­site [https://jobLESE.de] durch die jobLE­SE in Form eines unent­gelt­li­chen Nut­zungs­ver­tra­ges. Inhalt der Web­site sind ins­be­son­de­re eine Über­sicht über den Stel­len­markt für Fach- und Füh­rungs­kräf­te aus der Archi­tek­tur- und Bau­bran­che (z.B. Archi­tek­ten, Bau­in­ge­nieu­re, Bau­lei­ter, Stadt­pla­ner etc.) sowie ent­spre­chen­de Anzei­gen von Unter­neh­men der­sel­ben Branche.

4.2

Die Inhal­te des Dienst­ver­tra­ges über kos­ten­pflich­ti­ge Zusatz­leis­tun­gen wer­den auf der Web­site expli­zit aus­ge­wie­sen und sind als ein­zel­ne Modu­le sepa­rat erhält­lich. Inhal­te sind insbesondere,

4.3

jobLE­SE ist jeder­zeit berech­tigt, Ände­run­gen der Web­site sowie der im Rah­men des Basis­nut­zungs­ver­tra­ges ange­bo­te­nen Inhal­te vor­zu­neh­men, wenn die Ände­rung oder Abwei­chung für den Nut­zer unter Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen von jobLE­SE zumut­bar ist. jobLE­SE hat das Recht, Inhal­te von Nut­zern tech­nisch so zu bear­bei­ten, dass die­se auf mobi­len End­ge­rä­ten oder in einer (etwa­igen) App von jobLE­SE dar­ge­stellt wer­den können.

4.4

jobLE­SE behält sich vor, das Mit­glieds­kon­to eines Nut­zers tem­po­rär zu sper­ren (die „Sper­rung“)oder dau­er­haft zu löschen (die „Löschung“), wenn hier­für ein wich­ti­ger Grund vor­liegt, der die Sper­rung oder Löschung auch unter Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen des Nut­zers recht­fer­tigt. Ein wich­ti­ger Grund liegt ins­be­son­de­re vor, wenn ein Nut­zer (i) bei der Regis­trie­rung gemäß Zif­fer 3.1 unwah­re Anga­ben gemacht hat, (ii) ein Nut­zer schwer­wie­gend oder wie­der­holt gegen Geset­ze oder die wesent­li­chen Pflich­ten die­ser AGB oder der Pro­dukt­be­zo­ge­nen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ver­sto­ßen hat oder noch immer ver­stößt oder (iii) ein Nut­zer ande­re Nut­zer in erheb­li­chem Maße schä­digt. jobLE­SE wird den Nut­zer über die geplan­te Sper­rung bezie­hungs­wei­se Löschung per E‑Mail infor­mie­ren und ihm die Mög­lich­keit zur Stel­lung­nah­me geben. In jedem Fall wird jobLE­SE die berech­tig­ten Inter­es­sen des Nut­zers berücksichtigen.

4.5

Sowohl im Rah­men des Basis­nut­zungs­ver­tra­ges als auch der kos­ten­pflich­ti­gen Zusatz­leis­tun­gen wird von jobLE­SE kei­ner­lei Bran­chen- oder Kon­kur­renz­schutz gewährt.

5.          Pflich­ten des Nutzers

5.1        

Der Nut­zer stellt jobLE­SE alle für die Durch­füh­rung des Basis­ver­tra­ges sowie etwa­iger Ver­trä­ge über Zusatz­leis­tun­gen erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen und Daten­ma­te­ria­li­en bei Ver­trags­schluss in voll­stän­di­ger, ein­wand­frei­er und unmit­tel­bar ver­wert­ba­rer Form zur Ver­fü­gung, sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist. Die­se erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen sind: Name, Vor­na­me, E‑Mailadresse, Adresse.

Der Nut­zer erklärt sich ein­ver­stan­den mit der Nut­zung der Daten im Rah­men der Daten­schutz­er­klä­rung [https://joblese.de/datenschutzerklaerung/] der jobLESE.

5.2        

Der Nut­zer sichert jobLE­SE zu, dass er alle erfor­der­li­chen Rech­te besitzt, die Daten ein­schließ­lich ihrer Ein­zel­be­stand­tei­le zu nut­zen, zu spei­chern, zu ver­viel­fäl­ti­gen, zu ver­än­dern, öffent­lich zugäng­lich zu machen, zu über­mit­teln und die­se Rech­te auf Drit­te zu über­tra­gen. Der Nut­zer räumt jobLE­SE die für die Publi­ka­ti­on erfor­der­li­chen Rech­te hier­mit unent­gelt­lich ein.

5.3        

JobLE­SE ist für die Inhal­te, die der Nut­zer oder ein Drit­ter bereit­stellt, nicht ver­ant­wort­lich. Ins­be­son­de­re ist jobLE­SE nicht ver­pflich­tet, die Inhal­te oder die ver­link­ten Sei­ten auf mög­li­che Rechts­ver­stö­ße hin zu über­prü­fen. Es dür­fen kei­ne Anga­ben getrof­fen, Äuße­run­gen getä­tigt, Datei­en ein­ge­stellt oder Inhal­te ver­mit­telt wer­den, die gegen gel­ten­des Recht oder die guten Sit­ten ver­sto­ßen, die Rech­te Drit­ter ver­let­zen oder Per­so­nen dis­kri­mi­nie­ren oder diffamieren. 

5.4        

Erlangt der Nut­zer Kennt­nis eines Rechts­ver­sto­ßes oder Miss­brau­ches oder wer­den Ansprü­che Drit­ter gegen ihn gel­tend gemacht, die mit den Daten im Zusam­men­hang ste­hen, hat der Nut­zer jobLE­SE unver­züg­lich zu benach­rich­ti­gen und umge­hend ange­mes­se­ne Maß­nah­men ein­zu­lei­ten. JobLE­SE ist berech­tigt, die Ver­öf­fent­li­chung bis zu einer end­gül­ti­gen Klä­rung zwi­schen Nut­zer und Drit­tem einzustellen.

5.5        

Soll­ten Drit­te jobLE­SE wegen mög­li­cher Rechts­ver­stö­ße in Anspruch neh­men, die aus den über­las­se­nen Daten oder den Inhal­ten der ver­link­ten Sei­ten resul­tie­ren, ver­pflich­tet sich der Nut­zer, jobLE­SE von jeg­li­cher Haf­tung frei­zu­stel­len und jobLE­SE die Kos­ten zu erset­zen, die infol­ge der Inan­spruch­nah­me wegen der mög­li­chen Rechts­ver­let­zung ent­ste­hen, ins­be­son­de­re den Kos­ten der not­wen­di­gen Rechts­ver­tei­di­gung. Der Nut­zer ist ver­pflich­tet, jobLE­SE nach bes­ten Kräf­ten mit Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen bei der Rechts­ver­tei­di­gung zu unter­stüt­zen. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che von jobLE­SE blei­ben unbe­rührt. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Nut­zer den Rechts­ver­stoß nicht zu ver­tre­ten hat.

5.6        

Der Nut­zer ist ver­pflich­tet, sein Sys­tem nach dem zumut­ba­ren tech­ni­schen Stand ein­zu­rich­ten, um einen rei­bungs­lo­sen Netz­be­trieb zwi­schen JobLE­SE zu gewähr­leis­ten. Ins­be­son­de­re ist der Nut­zer ver­pflich­tet, sei­nen E‑Mail Account so ein­zu­rich­ten, dass die E‑Mails von jobLE­SE ihn erreichen.

5.7        

Der Nut­zer ist ver­pflich­tet, sein Pass­wort geheim zu hal­ten und den Zugang zu sei­nem Mit­glieds­kon­to zu sichern. Gibt es Anhalts­punk­te dafür, dass sich Drit­te unbe­rech­tigt Zugang zu dem Mit­glieds­kon­to ver­schafft haben, ist jobLE­SE unver­züg­lich davon in Kennt­nis zu set­zen und das Pass­wort durch den Nut­zer zu ändern. Ändern sich die Daten, die bei der Regis­trie­rung für den Nut­zer hin­ter­legt wur­den, sind die Daten unver­züg­lich in Text­form an jobLE­SE mit­zu­tei­len. Da jobLE­SE die für den Nut­zer hin­ter­leg­ten Daten auch bei Vor­la­ge schrift­li­cher Nach­wei­se nur beschränkt auf ihre Rich­tig­keit hin über­prü­fen kann, kann die Anga­be fal­scher Daten durch einen Nut­zer grund­sätz­lich nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Jeder Nut­zer hat des­halb die Iden­ti­tät des Ver­trags­part­ners selbst zu prü­fen. Das Mit­glieds­kon­to darf nicht auf Drit­te über­tra­gen wer­den. Kon­takt­da­ten ande­rer Nut­zer, die durch die Nut­zung der Platt­form bekannt gewor­den sind, dür­fen nur zur (vor-)vertraglichen Kom­mu­ni­ka­ti­on genutzt werden.

5.8        

Sämt­li­che Män­gel müs­sen durch den Nut­zer unver­züg­lich gemel­det werden.

6.          Prei­se

6.1        

Hin­sicht­lich der Zusatz­leis­tun­gen gel­ten die im Zeit­punkt der Bestel­lung auf der Web­site der jobLE­SE ein­seh­ba­ren Prei­se gemäß der jeweils aktu­el­len Preis­lis­te, sofern nicht durch die Par­tei­en durch Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung in Text­form etwas Abwei­chen­des bestimmt wird.

6.2        

Alle Prei­se ver­ste­hen sich zuzüg­lich gesetz­li­cher Umsatzsteuer.

7.          Zah­lungs­be­din­gun­gen

7.1        

Der Rech­nungs­be­trag ist nach Zugang der Rech­nung ohne Abzug inner­halb von 30 Tagen ab Rech­nungs­da­tum kalen­der­mä­ßig zur Zah­lung fäl­lig. jobLE­SE behält sich vor, Vor­leis­tung zu verlangen.

7.2

Mit Ablauf vor­ste­hen­der Zah­lungs­frist kommt der Nut­zer in Ver­zug, ohne dass es einer Mah­nung bedarf. jobLE­SE weist auf die­se Rechts­fol­ge noch­mals expli­zit in der Rech­nung hin. Wäh­rend des Ver­zu­ges hat der Nut­zer jobLE­SE auf das Ent­gelt Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 5 Pro­zent­punk­ten über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz zu ent­rich­ten. jobLE­SE behält sich die Gel­tend­ma­chung eines höhe­ren Ver­zugs­scha­dens vor.

jobLE­SE steht hin­sicht­lich der vom Nut­zer bestell­ten Leis­tun­gen ein Zurück­be­hal­tungs­recht zu, wenn im Zeit­punkt der Bestel­lung offe­ne For­de­run­gen gegen den Nut­zer bestehen. Das Zurück­be­hal­tungs­recht erstreckt sich auch auf Neben­for­de­run­gen wie Zin­sen und Ver­zugs­scha­den. Die Nut­zungs­pro­fi­le von säu­mi­gen Nut­zern kön­nen nach Ablauf einer Mahn­frist gesperrt wer­den; jobLE­SE weist hier­auf in der Mah­nung expli­zit hin.

7.2        

Fal­len Kos­ten oder Gebüh­ren bei Aus­lands­zah­lun­gen oder ande­ren Zah­lungs­ar­ten an, sind die­se von dem Nut­zer zu tragen.

7.3        

Sofern Last­schrift oder Kre­dit­kar­ten­zah­lung ver­ein­bart wird, hat der Nut­zer für den Fall der Rück­last­schrift die gege­be­nen­falls anfal­len­den Bank­rück­last­kos­ten zu tra­gen, sofern jobLE­SE die Rück­bu­chung nicht zu ver­tre­ten hat.

7.4        

Die Auf­rech­nung des Nut­zers mit Gegen­an­sprü­chen  ist nur zuläs­sig, soweit die Gegen­an­sprü­che unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind. Der Nut­zer kann von ihm geschul­de­te Leis­tun­gen nur wegen berech­tig­ter Gegen­an­sprü­che aus dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis zurückbehalten.

8.          Ver­füg­bar­keit der Leis­tun­gen von jobLESE

8.1        

Der Nut­zer erkennt an, dass eine 100%ige Ver­füg­bar­keit der jobLE­SE Web­site tech­nisch nicht zu rea­li­sie­ren ist. jobLE­SE bemüht sich jedoch, die Web­site mög­lichst kon­stant ver­füg­bar zu hal­ten. Ins­be­son­de­re Wartungs‑, Sicher­heits- oder Kapa­zi­täts­be­lan­ge sowie Ereig­nis­se, die nicht im Macht­be­reich von jobLE­SE ste­hen (wie z. B. Stö­run­gen von öffent­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen oder Strom­aus­fäl­le), kön­nen zu Stö­run­gen oder zur vor­über­ge­hen­den Ein­stel­lung des Diens­tes auf der jobLE­SE Web­site führen.

8.2

jobLE­SE haf­tet nicht für Unmög­lich­keit oder Ver­zö­ge­rung der Leis­tung, soweit die­se durch höhe­re Gewalt oder sons­ti­ge, zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses nicht vor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se, so ins­be­son­de­re unvor­her­seh­ba­re Betriebs­stö­run­gen aller Art, unver­meid­ba­re Schwie­rig­kei­ten der Netz­in­fra­struk­tur, des Pro­vi­ders oder Ser­vers ver­ur­sacht wor­den sind und bei denen jobLE­SE weder Übernahme‑, Vor­sor­ge- noch Abwen­dungs­ver­schul­den zu ver­tre­ten hat. Unver­schul­de­te Leis­tungs­ver­zö­ge­rung liegt ins­be­son­de­re dann vor, wenn der Nut­zer  unge­eig­ne­te Soft- und/oder Hard­ware zur Dar­stel­lung (z.B. Brow­ser) ver­wen­det oder Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze und Gate­ways ande­rer Betrei­ber ausfallen.

8.3

Betriebs­un­ter­bre­chun­gen wer­den, soweit vor­her mög­lich, mit ange­mes­se­ner Frist ange­kün­digt. jobLE­SE wird Stö­run­gen sei­ner tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen im Rah­men der bestehen­den tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten schnellst­mög­lich besei­ti­gen. Ange­kün­dig­te Leis­tungs­un­ter­bre­chun­gen im Zusam­men­hang mit der Sys­tem­pfle­ge oder War­tung sind von den Nut­zern in ange­mes­se­nem Umfang hin­zu­neh­men. Der Nut­zer hat in die­sem Fall Anspruch auf Ver­län­ge­rung der Vor­hal­tungs­dau­er um den Zeit­raum der Nicht-Verfügbarkeit.

8.4

Bei zeit­wei­li­gen Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen bzw. –aus­fäl­len, wie ins­be­son­de­re der Unter­bre­chung der Online-Schal­tung auf­grund von von jobLE­SE unver­schul­det oder fahr­läs­sig ver­ur­sach­ter  Betriebs­stö­run­gen, hat der Nut­zer Anspruch auf Ver­län­ge­rung der Vor­hal­tungs­dau­er um den Zeit­raum der Nicht-Ver­füg­bar­keit. Die Lauf­zeit der Stel­len­an­zei­gen wird von jobLE­SE so modi­fi­ziert, dass die Bewer­bungs­frist nicht über­schrit­ten wird. Ein Anspruch auf Erstat­tung eines etwa­ig vom Nut­zer geleis­te­ten Ent­gel­tes oder Min­de­rung besteht nicht, es sei denn dies ist für das Nut­zer unzumutbar.

8.5

Bei Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen bzw. –aus­fäl­len, wie ins­be­son­de­re der Unter­bre­chung der Online-Schal­tung auf­grund von vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig durch jobLE­SE ver­ur­sach­ten  Betriebs­stö­run­gen besteht ein Wahl­recht des Nut­zers von Zusatz­leis­tun­gen gemäß Zif­fer 4.2 ob (i.) jobLE­SE die Vor­hal­tungs­dau­er um den Zeit­raum der Nicht-Ver­füg­bar­keit ver­län­gern soll oder (ii.) das gezahl­te Ent­gelt im Ver­hält­nis des Aus­falls zur ver­ein­bar­ten Gesamt­zeit der Ver­füg­bar­keit erstat­ten soll. Wur­de das Ent­gelt noch nicht gezahlt, kann der Nut­zer ana­log (ii.) das Ent­gelt im Ver­hält­nis des Aus­falls zur ver­ein­bar­ten Gesamt­zeit der Ver­füg­bar­keit mindern.

Sofern der Nut­zer nicht inner­halb von 3 Werk­ta­gen das Wahl­recht in Text­form aus­übt, gilt die Ver­län­ge­rung der Vor­hal­tungs­dau­er gemäß (i.) als gewählt. jobLE­SE wird der Nut­zer sowohl über den Aus­fall als auch das Wahl­recht sowie die Fol­ge der nicht recht­zei­ti­gen Aus­übung des Wahl­rechts zeit­nah in Text­form informieren. 

8.6

Im Übri­gen ist eine Erstat­tung oder Min­de­rung des Ent­gel­tes ausgeschlossen.

9.          Ver­lin­kung ande­rer Webseiten

jobLE­SE über­nimmt kei­ne Ver­ant­wor­tung oder Haf­tung für die Inhal­te, Dar­stel­lun­gen oder Ange­bo­te Drit­ter, ins­be­son­de­re auf Web­sites Drit­ter, selbst wenn die Ver­lin­kung auf der Web­site von jobLE­SE erfolgt ist. Dies gilt ins­be­son­de­re, sobald der Nut­zer einem Link auf eine von Drit­ten ange­bo­te­ne Web­sei­te folgt und damit die Web­sei­te von jobLE­SE verlässt.

jobLE­SE macht sich ins­be­son­de­re die Inhal­te Drit­ter nicht zu eigen und über­nimmt kei­ne Ver­ant­wor­tung für die­se, außer jobLE­SE erhält posi­ti­ve Kennt­nis von rechts­wid­ri­gen Inhal­ten. In die­sem Fall wird jobLE­SE den Link nach Prü­fung bis auf wei­te­res sperren.

Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Nut­zungs­be­din­gun­gen und Daten­schutz­be­stim­mun­gen einer ver­link­ten Web­site von den Nut­zungs­be­din­gun­gen und Daten­schutz­stan­dard von jobLE­SE abwei­chen kön­nen. jobLE­SE emp­fiehlt in jedem Fall die Kennt­nis­nah­me und Ein­hal­tung der Daten­schutz­be­stim­mun­gen und Nut­zungs­be­din­gun­gen der ver­link­ten Websiten

10.    Daten­schutz, Vertraulichkeit

10.1     

Sämt­li­che vom Nut­zer mit­ge­teil­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den aus­schließ­lich gemäß den jeweils gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen erho­ben, ver­ar­bei­tet und genutzt. Die Ein­zel­hei­ten über die erho­be­nen Daten und ihre jewei­li­ge Ver­wen­dung sind in der geson­der­ten Daten­schutz­er­klä­rung ent­hal­ten und auf der Sei­te [https://joblese.de/datenschutzerklaerung/] in druck- und spei­cher­ba­rer Form abrufbar.

10.2     

jobLE­SE und der Nut­zer ver­pflich­ten sich jeweils zur Beach­tung des anwend­ba­ren Datenschutzrechts.

10.3     

Der Nut­zer ist ver­pflich­tet, Zugangs­da­ten gegen­über unbe­fug­ten Drit­ten geheim zu hal­ten. Der Nut­zer wird ins­be­son­de­re Benut­zer­na­men und Pass­wör­ter so auf­be­wah­ren, dass der Zugriff auf die­se Daten durch unbe­fug­te Drit­te unmög­lich ist. Der Nut­zer ver­pflich­tet sich, jobLE­SE unver­züg­lich zu infor­mie­ren, sobald er davon Kennt­nis erlangt, dass unbe­fug­ten Drit­ten das Pass­wort bekannt ist.

11.       Haf­tung

11.1

jobLE­SE haf­tet unein­ge­schränkt bei der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, bei Ansprü­chen auf­grund des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes (ProdHG) sowie bei sons­ti­gen vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflichtverletzungen.

11.2

Bei durch ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sach­ten Sach- und Ver­mö­gens­schä­den haf­tet jobLE­SE nur bei Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten. Im Fal­le einer Ver­let­zung von ver­trags­we­sent­li­chen Pflich­ten ist die Haf­tung von jobLE­SE auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den begrenzt.

11.3

Eine dar­über­hin­aus­ge­hen­de Haf­tung von jobLE­SE auf Scha­dens­er­satz ist, unbe­scha­det der Rege­lun­gen der Zif­fer 8, ohne Rück­sicht auf den Rechts­grund des gel­tend gemach­ten Anspruch aus­ge­schlos­sen. Ins­be­son­de­re haf­tet jobLE­SE nicht für Schä­den, die dadurch ent­ste­hen, dass  infol­ge höhe­rer Gewalt oder infol­ge von Arbeits­kämp­fen Leis­tun­gen unter­blei­ben. jobLE­SE haf­tet fer­ner nicht für die über die Diens­te von jobLE­SE ver­mit­tel­te Infor­ma­tio­nen, ins­be­son­de­re nicht für deren Voll­stän­dig­keit, Rich­tig­keit oder Aktua­li­tät, noch dafür, dass sie frei von Rech­ten Drit­ter sind.

Soweit nach die­sen Bestim­mun­gen die Haf­tung von jobLE­SE aus­ge­schlos­sen ist, gilt dies auch für die Haf­tung der Orga­ne, Erfül­lungs- und Ver­rich­tungs­ge­hil­fen sowie sämt­li­cher Mit­ar­bei­ter von jobLESE.

11.4

Der Nut­zer haf­tet für alle Fol­gen und Nach­tei­le, die jobLE­SE oder Drit­ten durch miss­bräuch­li­che oder rechts­wid­ri­ge Ver­wen­dung von jobLE­SE-Diens­ten oder dadurch ent­ste­hen, dass der Nut­zer sei­nen sons­ti­gen Oblie­gen­hei­ten nicht nachkommt.

12.       Geis­ti­ges Eigentum

Die Web­site von jobLE­SE beinhal­tet Daten und Infor­ma­tio­nen aller Art, die mar­ken- und/oder urhe­ber­recht­lich geschützt sind. Es ist daher nicht gestat­tet, die Web­site im Gan­zen oder ein­zel­ne Tei­le davon her­un­ter­zu­la­den, zu ver­viel­fäl­ti­gen oder zu ver­brei­ten. Gestat­tet sind aller­dings die tech­nisch beding­te Ver­viel­fäl­ti­gung zum Brow­sen oder Lesen, sowie die dau­er­haf­te Ver­viel­fäl­ti­gung für den eige­nen Gebrauch. Zuwi­der­hand­lun­gen wer­den nach gel­ten­dem Recht unter Aus­schöp­fung des Rechts­we­ges ver­folgt. Auf eine Straf­bar­keit gemäß § 106 UrhG wird aus­drück­lich hingewiesen.

13.       Wider­ruf

Soweit ein Nut­zer die Web­site als Ver­brau­cher nutzt, d.h. zu einem Zweck, der weder sei­ner gewerb­li­chen noch sei­ner selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann, kann es den Nut­zungs­ver­trag sowie die Bestel­lung von Zusatz­leis­tun­gen gemäß Zif­fer 4.2 wie folgt widerrufen:

Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses. Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns

jobLE­SE GmbH
Dipl.-Ing./Dipl.-Journ. Ute Schroe­ter
Mah­den­holz­weg 6
82205 Gil­ching
Tele­fon: 08105–3935122
Tele­fax: 08153–3773888
E‑Mail:

mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax, E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, informieren.

Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

Aus­schluss des Widerrufsrechts

Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tung wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­te Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.

Das Wider­rufs­recht gilt nicht hin­sicht­lich sol­cher Ver­trä­ge, die nicht zwi­schen Ihnen und jobLE­SE, son­dern zwi­schen Ihnen und einem Drit­ten zu Stan­de kom­men. Etwa­ige Wider­rufs­rech­te kön­nen dies­be­züg­lich nur gegen­über dem Drit­ten gel­tend gemacht werden.

Ihr Wider­rufs­recht erlischt vor­zei­tig, wenn der Ver­trag von bei­den Sei­ten voll­stän­dig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wider­rufs­recht aus­ge­übt haben.

Wei­te­re wich­ti­ge Hinweise:

Sie stim­men aus­drück­lich zu, dass wir vor Ende der Wider­rufs­frist mit der Aus­füh­rung der Dienst­leis­tung beginnen.

14.    Ver­trags­be­en­di­gung

14.1

Wenn im Ein­zel­fall kei­ne beson­de­ren Bestim­mun­gen zur Lauf­zeit und Kün­di­gung ein­zel­ner Anwen­dun­gen ent­ge­gen­ste­hen, kann der Basis­nut­zungs­ver­trag von bei­den Sei­ten jeder­zeit ohne Anga­be von Grün­den been­det werden.

14.2

Der Dienst­leis­tungs­ver­trag über die Zusatz­leis­tun­gen läuft über den ver­ein­bar­ten Min­dest­zeit­raum. Die ordent­li­che Kün­di­gung ist aus­ge­schlos­sen. Hier­von unbe­rührt bleibt das Recht bei­der Par­tei­en, den Dienst­leis­tungs­ver­trag ohne Ein­hal­tung einer Frist aus wich­ti­gem Grund zu kündigen.

14.3

Im Fal­le der Ver­trags­be­en­di­gung gel­ten neben die­ser Zif­fer 14.3 die fol­gen­den Bestim­mun­gen fort: Zif­fer 2, Zif­fer 5 Abs. 3, 4, 5, Zif­fern 7 bis 12 und Zif­fer 15.

15.    Schluss­be­stim­mun­gen

15.1     

Sämt­li­che Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen jobLE­SE und dem Nut­zer unter­lie­gen aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Das Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Natio­nen über Ver­trä­ge über den inter­na­tio­na­len Waren­kauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

15.2

Erfül­lungs­ort ist der Sitz von jobLE­SE. Ver­trags­spra­che ist Deutsch.

Ist der Nut­zer Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­li­ches Son­der­ver­mö­gen oder hat er kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, so ist der Sitz von jobLE­SE aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis erge­ben­den Streitigkeiten.

15.2     

Neben­ab­re­den, Ände­run­gen und Ergän­zun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form; dies gilt ins­be­son­de­re auch für die Auf­he­bung die­ser Regelung.

15.3     

jobLE­SE behält sich vor, die­se AGB jeder­zeit ohne Nen­nung von Grün­den zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nut­zer nicht zumut­bar. jobLE­SE wird den Nut­zer über Ände­run­gen der AGB recht­zei­tig benach­rich­ti­gen. Wider­spricht der Nut­zer der Gel­tung der neu­en AGB nicht inner­halb von sechs Wochen nach der Benach­rich­ti­gung, gel­ten die geän­der­ten AGB als vom Nut­zer ange­nom­men. jobLE­SE wird den Nut­zer in der Benach­rich­ti­gung auf sein Wider­spruchs­recht und die Bedeu­tung der Wider­spruchs­frist hinweisen.

15.4     

Bei Unwirk­sam­keit einer der vor­an­ge­hen­den Bestim­mun­gen bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen unbe­rührt. Die Par­tei­en sind in einem sol­chen Fal­le ver­pflich­tet, an der Schaf­fung von Bestim­mun­gen mit­zu­wir­ken, durch die ein der unwirk­sa­men Bestim­mung wirt­schaft­lich mög­lichst nahe kom­men­des Ergeb­nis rechts­wirk­sam erzielt wird. Das Vor­ste­hen­de gilt für die Schlie­ßung etwa­iger Ver­trags­lü­cken entsprechend.

15.5     

jobLE­SE ist berech­tigt, Rech­te und Pflich­ten ganz oder teil­wei­se auf Drit­te zu über­tra­gen. Der Nut­zer darf Rech­te aus dem Ver­trag an Drit­te nur nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Zustim­mung von jobLE­SE übertragen.

15.6     

jobLE­SE kann Erfül­lungs­ge­hil­fen ein­set­zen. jobLE­SE bleibt auch bei Ein­set­zung von Erfül­lungs­ge­hil­fen ver­ant­wort­lich für die Erfül­lung der über­nom­men Pflichten.

B.         PRODUKTBEZOGENE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die pro­dukt­be­zo­ge­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ergän­zen und kon­kre­ti­sie­ren die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gemäß Buch­sta­be A. und gehen die­sen vor.

1.          Leis­tung von jobLESE

1.1

jobLE­SE bie­tet als kos­ten­pflich­ti­ge Zusatz­leis­tung im Sin­ne von Zif­fer 4.2 der AGB an, namens und in Auf­trag des Nut­zers von dem Nut­zer erstell­te und jobLE­SE über­las­se­ne Pro­dukt- oder Stel­len­an­zei­gen im HTML For­mat auf der Web­site von jobLE­SE zu ver­öf­fent­li­chen („Online-Anzei­gen“). jobLE­SE bemüht sich, im Rah­men ihrer Mög­lich­kei­ten, die Reso­nanz der Online-Anzei­gen des Nut­zers zu ver­bes­sern und Quan­ti­tät sowie Qua­li­tät der auf­ruf­ba­ren Online-Anzei­gen zu stei­gern. Die Ver­öf­fent­li­chung der Leis­tungs­ele­men­te bedarf kei­nes wei­te­ren Ein­ver­ständ­nis­ses des Nutzers.

jobLE­SE bie­tet sei­nen Nut­zern fer­ner die Ver­öf­fent­li­chung der von dem Nut­zer zur Ver­fü­gung gestell­ten Pro­dukt- oder Stel­len­an­zei­gen über die jobLE­SE Print­me­di­en an („Print-Anzei­gen“). jobLE­SE gibt zwei Print­me­di­en her­aus: Das jobLE­SE Maga­zin für Unter­neh­men in der Archi­tek­tur- und Bau­bran­che (Erschei­nungs­in­ter­vall: 4‑mal jähr­lich) sowie das Fach­buch jobLE­SE Cam­pus, Kar­rie­re­rat­ge­ber für Berufs­ein­stei­ger in die Archi­tek­tur- und Bau­bran­che (Erschei­nungs­in­ter­vall: 1‑mal jähr­lich). Der Nut­zer kann zwi­schen einer stan­dar­di­sier­ten Print-Anzei­ge ana­log zur Online-Anzei­ge oder einer indi­vi­du­el­len, selbst gestal­te­ten Print-Anzei­ge wäh­len (Preis­lis­te: https://joblese.de/mediadaten/ ).

1.2

jobLE­SE opti­miert die Inhal­te der Anzei­gen für alle Dar­stel­lungs­for­men und End­ge­rä­te, so dass die Nut­zer eine jeweils pas­sen­de Ansicht erhal­ten. Dabei kann es zu Abwei­chun­gen oder der Auf­lö­sung des ursprüng­lich vom Nut­zer bereit­ge­stell­ten Lay­outs kommen.

1.3

jobLE­SE behält sich das Recht vor, Anzei­gen ins­ge­samt oder ein­zel­ne Inhal­te nicht zu ver­öf­fent­li­chen bzw. wie­der von der Sei­te zu ent­fer­nen, soweit die­se berech­tig­te Inter­es­sen von jobLE­SE beein­träch­ti­gen, ins­be­son­de­re wenn die Anzei­gen oder Inhal­te gegen Geset­ze oder die nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen ver­sto­ßen. jobLE­SE ist jeder­zeit berech­tigt, den ange­zeig­ten Stel­len­ti­tel der Stel­len­an­zei­ge außer­halb der Stel­len­an­zei­ge anzu­pas­sen. Soweit nicht aus­drück­lich abwei­chend ver­ein­bart, ent­schei­det jobLE­SE nach eige­nem Ermes­sen über die Plat­zie­rung der Anzeigen.

1.4

Für die Ver­öf­fent­li­chung der von dem Nut­zer selbst gestal­te­ten Print-Anzei­gen ist es erfor­der­lich, dass der Nut­zer die Druck­un­ter­la­gen in der gewünsch­ten Qua­li­tät und Auf­lö­sung min­des­tens 30 Tage vor der gewünsch­ten Ver­öf­fent­li­chung zur Ver­fü­gung stellt. Erfor­der­lich ist fer­ner die Anga­be der gewünsch­ten Grö­ße der Anzei­ge. jobLE­SE weist dar­auf hin, dass die Qua­li­tät des spä­te­ren Drucks im Wesent­li­chen durch die Qua­li­tät und Auf­lö­sung der Vor­la­ge beein­flusst wird.

1.5

Soweit nicht aus­drück­lich abwei­chend ver­ein­bart, ent­schei­det jobLE­SE nach eige­nem Ermes­sen über die Plat­zie­rung der Anzei­gen. Gering­fü­gi­ge Abwei­chun­gen von der ver­ein­bar­ten oder übli­chen Beschaf­fen­heit, die die Ver­wen­dung der Anzei­ge zu dem ver­trag­lich vor­ge­se­he­nen Zweck nicht beein­träch­ti­gen, begrün­den kei­nen Man­gel der Leistungen.

1.6

Sach­män­gel­an­sprü­che des Nut­zers auf­grund der gedruck­ten Anzei­ge set­zen bei einem Nut­zer, wel­cher Kauf­mann ist, vor­aus, dass der Nut­zer sei­nen Unter­su­chungs- und Rüge­o­b­lie­gen­hei­ten nach § 377 HGB nach­ge­kom­men ist. Hier­nach offen­sicht­li­che oder erkenn­ba­re Qua­li­täts- und Men­gen­ab­wei­chun­gen muss der Nut­zer gegen­über jobLE­SE unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch 3 Tage nach Ver­öf­fent­li­chung der Anzei­ge, schrift­lich rügen, andern­falls gel­ten die Män­gel als geneh­migt. Hin­sicht­lich ande­rer Män­gel gel­ten die abge­druck­ten Anzei­gen als vom Nut­zer geneh­migt, wenn die jobLE­SE nicht bin­nen 3 Werk­ta­gen nach dem Zeit­punkt zugeht, in dem sich der Man­gel zeig­te; war der Man­gel für den Nut­zer bei nor­ma­ler Ver­wen­dung bereits zu einem frü­he­ren Zeit­punkt erkenn­bar, ist jedoch die­ser frü­he­re Zeit­punkt für den Beginn der Rüge­frist maßgeblich.

1.7

jobLE­SE ist berech­tigt, zuge­sand­te Mus­ter und Ori­gi­na­le nach bil­li­gem Ermes­sen zu ver­nich­ten. Es sei denn, es wur­de etwas ande­res schrift­lich ver­ein­bart. jobLE­SE ist berech­tigt, den Nut­zer zur Abho­lung der Ori­gi­na­le auf­zu­for­dern sowie dem Nut­zer die Ori­gi­na­le auf des­sen Gefahr und Kos­ten zuzusenden.

1.8

jobLE­SE ist jeder­zeit berech­tigt Sub­un­ter­neh­mer als Erfül­lungs­ge­hil­fen einzusetzen.

2.          Pflich­ten des Nutzers

2.1

Der Nut­zer ist für die Inhal­te der Anzei­gen, ins­be­son­de­re alle gemach­ten Anga­ben, deren inhalt­li­che Rich­tig­keit, Aktua­li­tät und recht­li­che Zuläs­sig­keit, sowie die Geeig­ne­t­heit und Ver­wert­bar­keit der über­las­se­nen Mate­ria­li­en ver­ant­wort­lich. Der Nut­zer sichert im Wege des selbst­stän­di­gen Garan­tie­ver­spre­chens zu, dass

  • a. er hin­sicht­lich sämt­li­cher von ihm zur Ver­fü­gung gestell­ter Mate­ria­li­en und Inhal­te über die erfor­der­li­chen Nut­zungs­rech­te verfügt,
  • b. die von dem Nut­zer über­las­se­nen Inhal­te den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen, ins­be­son­de­re den­je­ni­gen des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG), des Geset­zes gegen unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG), des Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) sowie der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) ent­spre­chen und kei­ne fal­schen, unge­nau­en oder irre­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, kei­ne Rech­te Drit­ter ver­let­zen und nicht dis­kri­mi­nie­rend sind, und
  • c. der Nut­zer zur Über­las­sung der jewei­li­gen Inhal­te an jobLE­SE für die Zwe­cke der Ver­öf­fent­li­chung berech­tigt ist. 

2.2

Die Anfor­de­run­gen und Kri­te­ri­en müs­sen den tat­säch­li­chen und recht­li­chen Anfor­de­run­gen der ver­öf­fent­lich­ten Stel­le ent­spre­chen. Es muss sich um eine zu beset­zen­de Stel­le han­deln, soweit sich nicht aus Zif­fer 2.7 etwas ande­res ergibt. Die Stel­len­an­zei­ge darf nicht dis­kri­mi­nie­rend sein. Die Stel­len­an­zei­ge darf kei­ne sach­frem­den Infor­ma­tio­nen beinhal­ten wie ins­be­son­de­re Wer­be­ak­tio­nen, Gewinn­spie­le usw. Es ist unter­sagt, für Club- und Ver­eins­mit­glied­schaf­ten zu werben.

2.3

Ver­wei­se und Ver­lin­kun­gen auf Wett­be­wer­ber sind grund­sätz­lich nicht zuläs­sig. Es dür­fen nur Verweise/ Links auf die Unter­neh­mens­sei­te des Nut­zers ver­öf­fent­licht wer­den. Sämt­li­che Inhal­te und Links einer Anzei­ge müs­sen für den Nut­zer direkt sicht­bar sein. Eige­ne Track­ing Codes des Nut­zers und inter­ak­ti­ve Ele­men­te sind grund­sätz­lich nicht erlaubt; aus­ge­nom­men hier­von sind Links und E‑Mail Adres­sen, wenn sie auf die Unter­neh­mens­sei­te des Nut­zers verweisen.

2.4

Pro Stel­len­an­zei­ge darf nur für einen frei­en Arbeits­platz gewor­ben wer­den, soweit sich nicht aus Zif­fer 2.7 etwas ande­res ergibt.

Nach Schal­tung der Stel­len­an­zei­ge darf die Stel­len­an­zei­ge von dem Nut­zer nur nach Rück­spra­che mit jobLE­SE inhalt­lich geän­dert werden.

2.5

Eine Ein­fluss­nah­me auf die Auf­find­bar­keit der Stel­len­an­zei­ge bei den Such­ergeb­nis­lis­ten ist nicht erlaubt, soweit sie über die vor­ge­se­he­nen Anwen­dun­gen wie Stel­len­ti­tel, Inhalt, Ver­schlag­wor­tung und Kate­go­ri­sie­rung hin­aus­ge­hen. Stel­len­an­zei­gen für selbst­stän­di­ge Tätig­kei­ten oder freie Mit­ar­beit müs­sen im Text deut­lich ver­merkt werden.

2.6

Vor­leis­tun­gen und finan­zi­el­le Eigen­in­ves­ti­tio­nen des Bewer­bers müs­sen im Text deut­lich ver­merkt wer­den (auch Rei­se­kos­ten und Teil­nah­me an Schulungen).

2.7

Die Schal­tung von Stel­len­an­zei­gen, in denen ledig­lich zu Initia­tiv-Bewer­bun­gen auf­ge­ru­fen, aber kei­ne kon­kre­te Stel­le aus­ge­schrie­ben wird, ist zulässig.

2.8

Der Nut­zer räumt jobLE­SE die für die Bear­bei­tung und Ver­öf­fent­li­chung der von ihm zur Ver­fü­gung gestell­ten Mate­ria­li­en und Inhal­te erfor­der­li­chen Rech­te hier­mit unent­gelt­lich ein. Die­se Ein­räu­mung der Nut­zungs­rech­te ist in dem für die Bear­bei­tung und Ver­öf­fent­li­chung erfor­der­li­chen Rah­men unwi­der­ruf­lich, weder ört­lich, inhalt­lich noch zeit­lich beschränkt und kann von jobLE­SE unter­li­zen­siert wer­den. Die Nut­zungs­rech­te umfas­sen ins­be­son­de­re das Recht, die zur Ver­fü­gung gestell­ten Mate­ria­li­en und Inhal­te zu ver­viel­fäl­ti­gen, bear­bei­ten, ändern, über­mit­teln, ver­öf­fent­li­chen und mit ande­ren Wer­ken und Medi­en zu verbinden.

3.          Ver­öf­fent­li­chungs­be­ginn und ‑dau­er

3.1

jobLE­SE bie­tet gemäß der jeweils aktu­el­len Ange­bots- und Preis­lis­te [https://joblese.de/mediadaten/] ver­schie­de­ne Modu­le mit unter­schied­li­chen Ver­öf­fent­li­chungs­me­di­en (Ver­öf­fent­li­chung auf der Web­site und/oder durch Print­me­di­en) und ‑dau­ern zwi­schen min­des­tens 30 Tagen und maxi­mal einem Jahr an. Abwei­chen­de Ver­öf­fent­li­chungs­dau­ern sind durch Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung möglich.

3.2

Die Ver­öf­fent­li­chung einer Online-Stel­len­an­zei­ge erfolgt erst nach voll­stän­di­gem Zah­lungs­ein­gang des hier­für geschul­de­ten Ent­gel­tes. Der Nut­zer ist vorleistungspflichtig.

3.3

Nach Ablauf der Ver­öf­fent­li­chungs­dau­er einer Stel­len­an­zei­ge ist die Stel­len­an­zei­ge für Nut­zer nicht mehr sicht­bar bzw. wird nicht mehr abge­druckt. jobLE­SE ist jedoch berech­tigt, die Stel­len­an­zei­ge für den Zeit­raum von einem Jahr zu spei­chern. Auf ent­spre­chen­de Bestel­lung des Nut­zers kann die Ver­öf­fent­li­chung einer Stel­len­an­zei­ge über den ursprüng­lich gebuch­ten Zeit­raum hin­aus ver­län­gert wer­den; dies gilt als erneu­te kos­ten­pflich­ti­ge Bestel­lung einer Ver­öf­fent­li­chung zu den in die­sem Zeit­punkt aktu­el­len Preisen. 

4.          Kei­ne Agenturgeschäfte

4.1

jobLE­SE behält sich vor, durch Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung mit einem Nut­zer von der aktu­el­len Preis­lis­te abzu­wei­chen. Die­se Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen sowie die ent­spre­chen­den Ange­bo­te sind nur zu den jeweils damit ver­bun­de­nen, kon­kre­ten Kon­di­ti­on und nur für den jewei­li­gen Nut­zer gül­tig. jobLE­SE schließt Ver­trä­ge aus­schließ­lich mit Nut­zern und nicht über Agen­tu­ren oder sons­ti­ge Ver­mitt­lungs­un­ter­neh­men ab.

4.2

Die Abtre­tung von Ansprü­chen gegen jobLE­SE ist ausgeschlossen.

Die Ver­trags­über­nah­me durch Drit­te auf Sei­ten des Nut­zers (‚‚Resel­ling‘‘) bedarf der vor­he­ri­gen Zustim­mung von jobLESE.